Zwischenbericht Prüfauftrag 1: Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke

(Stand: November 2021)
Ausgangslage:
Die EKHN ist Mitglied in Missionswerken und fördert ökumenische Einrichtungen, Werke und Programme aus Mitteln des Handlungsfeldes Ökumene (vgl. Ds. 48-9/20 und Zwischenbericht der Kirchenleitung 05/21, S. 12). Diese Zuweisungen betrugen im Haushalt 2020 insgesamt 9,2 Mio. Euro.
Prüfung:
Die EKHN hat im Rahmen des Prüfauftrags ihre Zuweisungen im Austausch mit anderen Gliedkirchen der EKD und den Empfängerwerken und –einrichtungen geprüft.
- Mit 62,4% (2020: 6,58 Mio. EUR) ist der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) der größte Zuschussempfänger. Die Berechnungssystematik der Umlage stellt sicher, dass Veränderungen im Kirchensteueraufkommen auch in der Höhe der Umlage zeitversetzt einen Ausdruck finden.
- Der Anteil der Beiträge für die „Evangelische Mission in Solidarität" (EMS) und „Vereinte Evangelische Mission“ (VEM) sowie der Unterstützung der „Liste des Bedarfs“ der „Evangelischen Mission Weltweit“ (EMW) beträgt rund 20 Prozent (2020: 2,15 Mio. Euro). Im Rahmen des Prüfauftrages wurde eine Konzentration der Mitgliedschaften von EKHN und EKKW auf eines der beiden Missionswerke sowie alternativ eine jeweils gemeinsame Mitgliedschaft geprüft. Gespräche ergaben, dass mit einem Austritt Ansehen und Ruf von EKHN und EKKW innerhalb der internationalen Ökumene erheblich beschädigt würden. Eine gemeinsame Mitgliedschaft ist rechtlich nicht möglich. Die Mitgliedschaften sollen bleiben, die angestrebte jährliche Fördersumme des EMW langfristig um 20-25% reduziert werden.
- Der Beitrag der EKHN zum Förderprogramm „Kirchen helfen Kirchen“, das eng mit „Brot für die Welt - Evangelischer Entwicklungsdienst“ zusammenarbeitet, beträgt 300.000 Euro. Das Programm ist auf eine Gesamtförderung von mindestens zwei Millionen Euro angewiesen, um selbstständig zu bleiben, so dass die Förderung der EKHN nicht reduziert werden kann.
Beschlüsse:
Die Kirchenleitung hat der Synode den Bericht mit auf den Arbeitsergebnissen der Prüfaufträge fußenden Beschlusstexten vorgelegt. Es wird empfohlen, die Beschlüsse zunächst nicht zu fassen. Die Zuweisungen aus dem Bereich Ökumene sind Teil des Handlungsfeldes Ökumene, das im AP 9 im Rahmen einer Gesamtschau und Zusammenstellung aller Handlungsfelder für den Herbst 2022 vorgestellt wird.
Basis der Zusammenfassung: Synodaldrucksache Nr. 55/21
Ergebnis der Beratung in der Synode, 24.11.2021
Auf Empfehlung der Kirchenleitung hat die Synode die Beschlüsse zu dieser Drucksache noch nicht gefasst. Die Zuweisungen sollen stattdessen im Rahmen des Arbeitspakets 9 (Handlungsfelder und Zentren), das im Herbst 2022 der Synode vorgelegt wird, behandelt werden.
Der Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung empfiehlt der Synode, an der Spendensumme für das Förderprogramm „Kirchen helfen Kirchen“ festzuhalten und damit über konfessionelle und Landesgrenzen hinweg Nächstenliebe zu üben.