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Impulspapier Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung

EKHNKeyvisual Querschnittsthema 4: Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung

Vergewisserung über Ziele, Aufgaben und Ergebnisse

Stand: September 2021

Prämisse

Angesichts knapper werdender Ressourcen soll die kirchliche Arbeit auf dem Weg zur „Kirche mit leichtem Gepäck“ auch unter den weltlichen und ökonomischen Kriterien der „Wirtschaftlichkeit“ und „Ergebnisorientierung“ betrachtet werden.

Herangehensweise

Beide Prinzipien müssen gemeinsam betrachtet werden. Dabei sind die Ziele wichtig, die die EKHN und ihre Körperschaften verfolgen. Hier werden normative, strategische und operative Ziel- und Steuerungsebenen unterschieden. Die normative ergibt sich aus Kirchenordnung und Lebensordnung, die strategischen Ziele werden daraus in den Leitungsorganen definiert, auf der operativen Ebene werden konkrete Aufgaben und Maßnahmen bestimmt, die der Zielerreichung dienen. Im Prozess ekhn2030 wird vom Auftrag der Kommunikation des Evangeliums als zentralem Ziel auf normativer Ebene ausgegangen. Strategische Ziele, die sich an dem Impulspapier „Ekklesiologische Grundlagen und Kirchenentwicklung“ orientieren, sind Regionalentwicklung (Kooperationen, Nachbarschaftsräume), Gemeinwesenorientierung (Teilhabe ermöglichen) und Mitgliederorientierung (Beziehungsarbeit), die sich gegenseitig ergänzen und einen basisorientierten Ansatz bilden. Das Einsparziel von 140 Millionen Euro bis 2030 bildet hier die Rahmenbedingung. Daraus leiten sich Aufgaben und Maßnahmen ab, die operativ ergebnisorientiert und wirtschaftlich verfolgt werden sollen. Darüber muss auf allen Ebenen ein Prozess der Vergewisserung stattfinden.

Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der Aufgaben, sollte diese Vergewisserung über Ziele, Aufgaben und die damit erreichten Ergebnisse – angelehnt an Modelle der Qualitätsentwicklung – ein sich stetig wiederholender Prozess sein. Dabei sollen Ressourceneinsatz und Ergebnisse immer an strategischen Zielen gemessen werden, wodurch Entscheidungen für Prioritäten getroffen werden können. Um zu beurteilen, ob vorhandene Ressourcen wirtschaftlich und ergebnisorientiert eingesetzt werden, muss man sich mit den damit verbundenen Handlungsergebnissen mit Blick auf Kirchenmitglieder, das Gemeinwesen und die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden befassen. Angesichts des gesetzten Sparziels ist es erforderlich, Aufgaben zu reduzieren und zu priorisieren. Dies soll im Prozess ekhn2030 unter anderem in den Arbeitspaketen erfolgen.

Schlussfolgerung

Wirtschaftlichkeit ist für sich genommen kein kirchliches Ziel, aber notwendiger Maßstab, um die wesentlichen Aufgaben auch in Zukunft erfüllen zu können. Ergebnisorientierung ist dabei die Leitplanke, um zu prüfen, inwieweit man den gewünschten Zustand bzw. die gewünschte Wirkung erreicht. Operative Ziele und Aufgaben müssen in allen gemeindlichen und gesamtkirchlichen Arbeitsbereichen daraufhin geprüft werden, ob sie an den strategischen Zielen, die schließlich den Menschen dienen sollen, ausgerichtet sind. Wenn eine kirchliche Aufgabe nicht infrage steht (das Ob), muss dennoch das Wie überprüft werden, denn dies hat Einfluss auf den wirtschaftlichen und ergebnisorientierten Einsatz von Ressourcen. Die Bewertung von Aufgaben kann letztlich bedeuten, sich von Arbeitsbereichen zu trennen oder diese neu auszurichten.

Methoden

Zur Analyse können Methoden wie die „SWOT-Analyse“ (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken) oder die „Balanced Scorecard“ (konkrete Ziele und deren Kontrollierbarkeit durch Kennzahlen) dienen. Empfohlen für den Prozess ekhn2030 wird eine „Aufgabenkarte“ als methodische Weiterentwicklung des Haushaltsbuchs, die den gegenwärtigen Nutzen einer Aufgabe und die gewünschte Entwicklungsrichtung mit den Fragen „Was soll erreicht werden?“ und „Wie soll es erreicht werden?“ deutlich macht. Es wird allen Arbeitspaketen und Arbeitsbereichen empfohlen, den Vergewisserungsprozess unter Verwendung der Aufgabenkarte oder einer vergleichbaren Methodik durchzuführen. Auch für die Begründung von Prioritäten und Posterioritäten gegenüber Kirchenleitung und Synode ist eine solchermaßen strukturierte Darstellung sinnvoll. Hilfestellung und Unterstützung kann bei Bedarf im Projektmanagement von ekhn2030 (annette-christina.pannenberg@ekhn.de) angefordert werden.

Folgender Antrag wurde bei der Synode am 11. September 2021 in Worms dazu gestellt:

Unter Berücksichtigung der Punkte aus dem Impulspapier sollen Synodenunterlagen (Gesetzentwürfe) künftig ergänzt werden durch D: Finanzielle Auswirkungen getrennt nach Ebenen Kirchenverwaltung, Dekanat, Kirchengemeinde, E: Auswirkungen auf Verwaltungsprozesse (Personalaufwand, Zeitaufwand) nach Ebenen Kirchenverwaltung, Dekanat, Kirchengemeinde

Quelle: Synodaldrucksache Nr. 30/21

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