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EKHNZahnräder greifen ineinander

(Stand April 2021)

Beauftragung des Querschnittsthemas 5 Verwaltungsentwicklung

Zusammenfassung: Kirche mit „leichtem Gepäck“ auch in den Verwaltungen

Informationen und Thesen

Die Kirchenleitung beauftragt ein weiteres Querschnittsthema 5 Verwaltungsentwicklung. Für eine Reduktion der Verwaltungskosten sieht sie dabei drei Ansatzpunkte: Strukturen, Prozesse und Aufgaben. Die Möglichkeiten, über veränderte Verwaltungsstrukturen signifikante Einsparungen zu erzielen, seien aber weitgehend ausgereizt. Notwendig seien Investitionen für eine konsequente Digitalisierung und eine tiefgreifende Veränderung der derzeitigen Organisationskultur. Mittelfristig ließen sich nennenswerte Einsparungen in den Verwaltungshaushalten nur über die Aufgabe oder Veränderung von Aufgaben als Ergebnis einer Aufgabenkritik realisieren, die nicht allein in den Verwaltungen geführt werden kann.

Beauftragung

Die Arbeitsgruppe soll Prüffragen formulieren, auf deren Grundlage die Arbeitspakete und Arbeitsbereiche Vorschläge erarbeiten, die bewusst heutige Arbeitsweisen und Prozesse, Genehmigungsvorbehalte und Zuständigkeiten in Frage stellen und von denen erwartet werden kann, dass sie einen Beitrag zu den erforderlichen strukturellen Einsparungen leisten. Eine Szenario-Gruppe soll die Verwaltungsstrukturen und Verwaltungsprozesse in der EKHN „neu denken“, mit dem Ziel einer noch schlankeren und effizienteren, gleichwohl qualitätsvollen Verwaltung. Handlungsleitende Perspektive soll hier, stärker als in früheren Reformen, die Forderung nach Einsparungen sein. Grundannahmen für die Szenarien sind daher:

· Konsequente Standardisierung und Digitalisierung von Verwaltungsabläufen

· Prüfung einer einheitlichen Steuerung durch Zusammenführung von Regionalverwaltungen und Kirchenverwaltung in gesamtkirchlicher Trägerschaft

· Prüfung, ob es sinnvoll ist, Aufgaben und Ressourcen in Dekanaten zu etablieren

· Prüfung einer getrennten Bündelung von Finanz- und Personalverwaltungsaufgaben in Dienstleistungszentren

· Reduktion von Prüfungs- und Genehmigungsvorgängen

· Reduktion der Anzahl der Rechtsträger

· Stärkung ganzheitlicher Prozessverantwortung

· Anwendung des AKV-Prinzips (Aufgabe – Kompetenz – Verantwortung)

· Vorgabe: Reduktion des finanziellen Aufwands für Kirchenverwaltung und Regionalverwaltungen um 15 bis 30% (5-10 Mio. €)

Quelle: Synodaldrucksache 05-3/21

Die Synode nimmt zur Kenntnis, dass die Kirchenleitung (KL) sich mit der Beauftragung des Querschnittsthemas 5 des Themas Verwaltungsentwicklung annimmt. Sie stimmt mit großer Mehrheit zu, dass die Kirchenleitung dieses Verfahren weiterführen kann und Vorschläge erarbeitet. Die eingereichten Synodenanträge, die auch Grundannahmen der Kirchenleitung in Frage stellen, werden dabei in Kirchenleitung und Ausschüssen berücksichtigt werden.

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