Arbeitspaket 6: Zukunftskonzept Kinder und Jugend

Bericht des Arbeitspakets 6: Kinder und Jugendliche verändern Kirche –
Zukunftskonzept der Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) in der EKHN im Jahr 2030
Stand: Januar 2023
Die XIII. Synode hat im November 2022 ein Zukunftskonzept der Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) in der EKHN im Jahr 2030 „Kinder und Jugendliche verändern Kirche“ beschlossen. Es war bereits 2021 in die XII. Synode eingebracht und anschließend unter Einbeziehung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau (EJHN) überarbeitet worden.
Zum Inhalt:
Das Zukunftskonzept stellt die Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) in der EKHN sowie deren Träger*innen dar und benennt Punkte nötiger Veränderung, die sich auch auf das kirchliche Handeln insgesamt auswirken. Es formuliert den biblischen Auftrag als Grundlage der Arbeit, stellt Leitsätze, Ziele und Maßnahmen für die EKHN im Jahr 2030 auf und nennt strukturelle Rahmenbedingungen. Im Anhang finden sich Beispiele für innovative Projekte sowie Stellungnahmen der EJHN zu den Beschlussvorlagen (Jugendcheck, Jugendsynode).
Synodenbeschlüsse:
Die XIII. Synode hat beschlossen, dass die in dem Konzept formulierten acht Leitsätze die Grundlage der Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) in der EKHN bilden. Sie empfiehlt den Arbeitsfeldern, Kirchengemeinden und Dekanaten sowie den Einrichtungen zu prüfen, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können, um die aus den Leitsätzen folgenden Ziele zu erreichen. Die Kirchenleitung soll mit der EJHN die Möglichkeit der Einführung eines Jugendchecks im Sinne einer wirkungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung und einer Jugendsynode prüfen.
Leitsätze und Beispiele für Maßnahmen (Kurzfassung):
1. Selbsttätigkeit, Partizipation und Selbstwirksamkeit
Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollen sie selbst treffen. Sie bestimmen
die Ausrichtung kirchlichen Handelns strukturell mit.
Beispiel Maßnahmen: Festlegung eines Mindestprozentsatzes von Mitgliedern des Kirchenvorstands und der Mindestanzahl von Synodalen in Dekanaten und Landeskirche unter 27 Jahren; Kinderparlamente in Kitas; Kinder und Jugendliche in Kinder- und Jugendausschüssen
2. Kommunikation des Evangeliums und Spiritualität
In der Spiritualität und im Glauben von Kindern und Jugendlichen wird Gottes Gegenwart
erfahrbar. Das geistliche Leben wird von ihnen mitgestaltet. Sie tragen Mitverantwortung für
die Kommunikation des Evangeliums in seiner sprachlichen, künstlerischen und musikalischen
Gestaltung und werden darin gefördert.
Beispiele Maßnahmen: Kinder und Jugendliche gestalten reguläre Gottesdienste inhaltlich und organisatorisch und sind Teil der Verkündigungspraxis im Nachbarschaftsraum, Kindern und Jugendlichen werden Räume spirituellen Erlebens und Experimentierens eröffnet, Prädikant*innen und Lektor*innenausbildung für Jugendliche, Gottesdienste an Orten der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, z.B. auf dem Spiel- oder Sportplatz
3. Beziehung und Gemeinschaft
Die in der Pandemie gemachte Erfahrung, dass Beziehungen eingeschränkt und Gemeinschaft
nicht gelebt werden kann, braucht im Blick auf Kinder und Jugendliche besondere
Berücksichtigung. Die Fragilität und Fluidität von Gemeinschaft erfordert kirchliches Handeln,
das Beziehungen und Beziehungsfähigkeit stärkt und Gemeinschaftserleben auch unter sich
ausdifferenzierenden Bindungen möglich macht.
Beispiele Maßnahmen: Bildung und Pflege von Gemeinschaft werden bei Veranstaltungen in den Mittelpunkt gestellt; Peer-to-Peer-Modelle z.B. in Seelsorge oder Kontaktpflege etablieren; Wettbewerb für Kinder und Jugendliche „Das schönste Raumkonzept“
4. Lebensräume – Lebenswelten – Gemeinwesen
Im Rahmen einer gemeinwesen- und sozialraumorientierten Arbeit entwickelt Kirche Orte so,
dass die Lebensräume von Kindern und Jugendlichen offen für Veränderung sind, Heterogenität
fördern und vernetzt sind. Sie wirkt mit an der Umsetzung von Inklusion und Teilhabe. Sie
schafft Räume und Zeiten für Innovation und lässt diese wesentlich von Kindern und
Jugendlichen gestalten.
Beispiele Maßnahmen: „Kinder- und Jugendfest der Religionen“, Leitlinien für eine inklusive Kirche, Fachgruppe Gemeinwesenorientierung für Kinder, Jugendliche und Familien auf EKHN-Ebene
5. Nachhaltigkeit – Lebensqualität – Gerechtigkeit
Die grundlegende Bedeutung von Nachhaltigkeit wird von Kindern und Jugendlichen drängend
und aktiv in den gesellschaftspolitischen Diskurs eingebracht. Die gegenwärtig existenzielle
Bedrohung junger Menschen angesichts der Folgen des Klimawandels legt uns eine
Verantwortung auf, die wir schon jetzt haben. Die EKHN agiert nach den 17 UN-
Nachhaltigkeitszielen und entwickelt sich immer weiter im Verständnis einer sozial-
ökologischen Transformation fort.
Beispiele Maßnahmen: Fortbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen, bei Entscheidungen wird geprüft, welche Auswirkungen sie auf zukünftige Generationen haben, Entwicklung eines „Kirchenjahrs der Nachhaltigkeit“, digitale Netzwerke (international, ökumenisch) zur Nachhaltigkeit, Anschaffung von E-Bussen
6. Digitalisierung
Die EKHN im Jahr 2030 agiert so souverän in digitalen und hybriden Räumen wie in analogen und erkennt sie als gleichwertig an. Digitale Jugendräume, digitale Kirchen und digitale Gemeinden werden
eingerichtet und gepflegt. Dabei entscheiden nicht bisherige Ortsstrukturen, sondern es
entscheidet das Teilnahmeverhalten im Netz über die Zugehörigkeit.
Beispiele Maßnahmen: Einrichtung digitaler Jugendräume, Kirchen und Gemeinden; Online-Kinder- und -Jugendgruppen, Maker-Spaces und Hackathons; WLAN-Zugang in kirchlichen Räumen
7. Bildung
An Orten der Bildung von Kindern und Jugendlichen werden Kommunikation und Austausch mit
Menschen anderer Religion und Weltanschauung geschaffen. Kirche stärkt das Recht von
Kindern und Jugendlichen auf Bildung in der Religion und Lebensbegleitung in ihren
Lebensräumen. Die Kooperation von Akteur*innen kirchlicher Arbeit mit, von und für Kinder(n)
und Jugendliche(n) in Schule, Konfirmand*innenarbeit und Kinder- und Jugendarbeit wird
ausgebaut.
Beispiele Maßnahmen: Konfirmand*innen erarbeiten Inhalte, Formen und Formate des Konfiunterrichts mit; Kinder und Jugendliche zu Peereducation qualifizieren
8. Jugendpolitik
Evangelische Jugendpolitik richtet ihre Strukturen und Formate der Beteiligung an dem
Engagementverhalten von Kindern und Jugendlichen aus. Sie wirkt vernetzt untereinander und
mit Akteur*innen in der Kinder- und Jugendarbeit in der Zivilgesellschaft wie in ökumenischer
Zusammenarbeit. Sie wirkt in den politischen Raum auch in der Vernetzung mit europäischer
und internationaler Kinder- und Jugendpolitik.
Beispiele Maßnahmen: Einführung von Stimm-, Rede- und Antragsrecht von Mitgliedern in Dekanatssynoden und Kirchenvorständen ab 16 Jahren; Einführung einer Jugendquote in der Kirchensynode: 15% Mitglieder unter 27 Jahren
Strukturelle Rahmenbedingungen:
1. Qualität – gelingende Arbeit
Kindern und Jugendlichen sollen an allen Orten vergleichbare Angebote und Mitwirkung ermöglicht werden. Dazu werden Qualitätsstandards eingeführt.
Beispiele Maßnahmen: Qualitätsstandards Evangelische Jugendarbeit; Qualifizierungsangebote
2. Mitarbeitende – Qualifikation, Gewinnung, Unterstützung
Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeitende müssen für eine EKHN im Jahr 2030 gewonnen werden und sie müssen für das Arbeitsfeld Kinder und Jugend gut qualifiziert sein. Es geht dabei vor allem um die Entwicklung von Unterstützungssystemen.
Beispiele Maßnahmen: Haltung in der Qualifikation, die Innovationen ermöglicht; digitale Formate zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im GPD
3. Ressourcennutzung
Für eine bessere Ressourcennutzung sollen Vernetzungen im Arbeitsfeld ausgebaut und die Möglichkeiten zum Einwerben von Drittmitteln erweitert werden. Das Potential von Innovation soll besser geschöpft werden. Innovative Ideen zu entwickeln soll ermöglicht werden; sie sollen sichtbar gemacht und begleitet werden.
Beispiel Maßnahmen: Aufbau einer digitalen Plattform zu Innovation in der Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n)
Quelle: Drucksache 37/22
Zur archivierten Seite Stand November 2021