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Arbeitspaket 9: Handlungsfelder und Zentren

Stand Januar 2023

 

Im Frühjahr 2021 wurde der XII. Synode die Bildung des Arbeitspakets 9 „Handlungsfelder und Zentren“ erstmals vorgestellt. Mit der jetzigen Vorlage (Ds. 39/22 und 40/22B) hat die Kirchenleitung der XIII. Kirchensynode im November 2022 Vorschläge zu inhaltlichen und organisationalen Veränderungen bei den Handlungsfeldern und Zentren sowie zu möglichen Einsparungen und Entwicklungsperspektiven vorgelegt.

Synodenbeschluss:
Die XIII. Synode hat den vorgeschlagenen Einsparrahmen von 7,8 Millionen Euro beschlossen, den Bericht, die Beschlussvorlage und die hierzu eingereichten Anträge zur Beratung aber an die Ausschüsse der Synode zurückgegeben, um ihn für die 3. Tagung der XIII. Synode im April 2023 im hier vorgegebenen Rahmen vorzubereiten.

Handlungsfelder und Zentren:
Die fünf Handlungsfelder in der EKHN sind: 1. Verkündigung, Geistliches Leben, Kirchenmusik, 2. Seelsorge und Beratung, 3. Bildung und Erziehung, 4. Gesellschaftliche Verantwortung und diakonisches Handeln sowie 5. Ökumene. Zur Unterstützung der Arbeit der Kirchengemeinden, Dekanate, kirchlichen Verbände und der Gesamtkirche arbeiten entsprechend der Handlungsfelder fünf gesamtkirchliche Zentren: Zentrum Verkündigung in Frankfurt, Zentrum Oekumene von EKHN und EKKW in Frankfurt, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz, Zentrum Bildung sowie Zentrum Seelsorge und Beratung in Darmstadt. 101 gesamtkirchliche Pfarrstellen gehören den Zentren und Handlungsfeldern an, 28 im Budgetbereich der Zentren, 73 in dem der Handlungsfelder.

Zukunftsperspektiven:
Menschen sollen Räume der Kommunikation des Evangeliums selbst gestalten und entwickeln. Hier wird ein Profil kirchlichen Handelns in der Gesellschaft sichtbar. Die Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung durch die Kirche soll auch künftig möglich sein (Kitas, Bildung, Diakonie, etc.). Gesellschaftliche Veränderungen etwa durch Digitalisierung oder jüngst die Pandemie stellen neue Anforderungen an den in Gemeinschaft gelebten Glauben, Teilhabe und Beziehungspflege. Austausch von Erfahrung und Wissen etwa zwischen Gemeindebasis und Zentren sind angesichts rasanter Veränderungen des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens nötiger denn je, um Positionen und Handlungspraktiken zu finden. Die Expertise aus der Gemeindeebene, auf der Veränderungen erprobt werden, soll bei der Frage „welches Wissen brauchen wir zukünftig?“ mehr berücksichtigt werden. Kooperationen und Fusionen innerhalb der Handlungsfelder sollen angestrebt, Digitalisierung und mobiles Arbeiten noch stärker zur Vernetzung genutzt werden. Zeit und Ressourcen müssen für die Erkundung von Neuem und Entwicklung von Innovation im Arbeitsprozess angesichts der sich verändernden Lebenswelten geschaffen werden.

Priorisierung der Arbeitsfelder nach Kriterien:
Da im Prozess ekhn2030 die Ausgaben um 140 Millionen Euro reduziert werden müssen, muss eine Priorisierung der Arbeitsfelder erfolgen, wofür vier Kriterien entwickelt wurden: 1. Entwicklungsfähigkeit/ Zukunftsfähigkeit, 2. Wirkung der EKHN als öffentlicher Kirche, 3. Unterstützung kirchlicher Arbeit in Gemeinden und Dekanaten und 4. Wirtschaftlichkeit.

Szenarien zu Einsparungen in den Zentren und Handlungsfeldern
(Vorschläge zur Kürzung von Pfarrstellen werden hier mitgenannt, sind aber nicht Bestandteil der Beschlussvorschläge zu AP 9, da sie mit dem gesamtkirchlichen Stellenplan entschieden werden):

- Verkündigung: Zentrum 15% (Einsparung im Bereich Landesposaunenwarte, Stelle „Singen mit Kindern“, Reduzierung Stelle Orgelsachverständiger, Entfall von Zuschüssen, Aufgabe der Pfarrstellen „Kirche in der Arena“, die Motorradfahrerseelsorge und Arbeitsstelle Geistliche Gemeindeentwicklung und missionarisches Handeln), Handlungsfeld 15% (Einsparung nicht besetzte Stelle Stadtkirchenarbeit, Stellenkürzung bei ESG um 15%, Auflösung Gesangbuchfonds, Reduzierung Zuschüsse Bachchor Mainz, Aufgabe Pfarrstelle Einkehrarbeit)
- Seelsorge: Zentrum 30% (Einsparungen durch Personalreduktionen und Neukonzeptionierungen in den Bereichen Psychologische Beratung, Sehbehinderten- und Blindenseelsorge sowie Schwerhörigenseelsorge, Wegfall einer Sekretariatsstelle; Wegfall 0,5 Pfarrstelle Notfallseelsorge), Handlungsfeld 30% (Reduktion von Pfarrstellen im Bereich Gehörlosenseelsorge, Telefonseelsorge, Polizeiseelsorge, Behindertenseelsorge, Notfallseelsorge, Altenseelsorge und Fachberatung Inklusion; Personalreduktion, Kündigung von Mietverhältnissen und Zuweisungen an Dritte und Kürzung von Konventsmitteln)
- Bildung: Zentrum Kindertagesstätten 20%, Fachbereich Kinder und Jugend 15% (Fachbereiche Kinder und Jugend und Kindertagesstätten werden zu „Zentrum Kindheit, Jugend
und Lebenswelten“ entwickelt; Abbau einer von vier Landesjugendreferent*innen-Stellen und einer halben Stelle Sachbearbeitung, Sachmittelkürzungen und Kürzung der Zuschüsse an freie Werke und Verbände; Handlungsfeld 30% (Umwandlung von Schulseelsorge in acht Gestellungsverträge Religionslehrer*innen, Aufgabe eines Kirchlichen Schulamts KSA, Aufgabe der Trägerschaft der Ev. Grundschule Weiten-Gesäß, Deckelung des Zuschusses Jugendkulturkirche sankt peter, Deckelung Zuschuss Ev. Arbeitsgemeinschaft Familie eaf, Integration der Arbeitsstelle Evangelische Frauen in die Ev. Erwachsenenbildung; Wegfall Pfarrstelle Bibelhaus Erlebnismuseum, einer Pfarrstelle KSA, Pfarrstelle Ev. Frauen)
- Gesellschaftliche Verantwortung: Zentrum 20% (Fusion mit Fachbereich Erwachsenenbildung zum „Zentrum Bildung und Gesellschaft“, damit verbunden Reduktion von Räumen, 3,5 Referent*innen- und 2,1 Verwaltungsstellen; Wegfall einer Pfarrstelle Leitung ZGV oder EEB), Handlungsfeld 50% (Reduzierung von Zuweisungen an 74 Diakoniestationen und sechs Arbeitsloseninitiativen und Beschäftigungsgesellschaften)
- Ökumene: Zentrum (s. Bericht Kooperationsrat EKHN/EKKW, Ds. 35/22), Handlungsfeld 15% (Deckelung der Zuweisung für Missionswerke VEM und EMS, Deckelung der Zuschüsse im Bereich ökumenische Bildungsarbeit, interkonfessioneller und interreligiöser Dialog, Ökumene und Friedensarbeit)

Die Szenarien ergeben ein Einsparvolumen von insgesamt 7,8 Mio. Euro. Das sind 17% gerechnet auf das Bilanzergebnis aller Zentren und Handlungsfelder von 45,8 Mio. Euro. Berechnet auf ein Bilanzergebnis von 29,8 Mio. Euro (abzüglich des Bilanzergebnisses der mit der EKKW gemeinsam zu entscheidenden Bereiche der Diakonie und des Zentrums Oekumene von 16 Mio. Euro) ergibt dies ein Einsparvolumen von 26%.

Die bereits begonnenen Gespräche mit der EKKW im Blick auf die die gemeinsame Trägerschaft von Diakonie, Zentrum Oekumene und RPI werden mit dem Ziel weitergeführt, weitere Einsparungen und Kooperationsmöglichkeiten zu generieren. An weiteren Schritten zur Umsetzung von zusätzlichen Einsparungen und möglichen organisationalen Veränderungen durch den Ausbau von Kooperationen von Einrichtungen innerhalb der Landeskirche und landeskirchenübergreifend soll bis 2025 weitergearbeitet werden. Mit den dargestellten Szenarien ist eine Reduktion von 15 Pfarrstellen vorgesehen. Für eine Reduktion laut Verkündigungsdienstgesetz um 25% von 101 Pfarrstellen müssen weitere zehn Pfarrstellen entfallen. Noch nicht mit einbezogen wurden in den untenstehenden Szenarien die insgesamt 21 Pfarrstellen im Zentrum Oekumene und dem RPI (siehe gesonderte Drs. 35/22) sowie der Diakonie.
Im Anhang der Drucksache erfolgt eine Kurzcharakteristik der Handlungsfelder und Zentren sowie eine Liste der Arbeitsfelder.

Quellen: Synodaldrucksachen 39/22 und 40/22 B

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