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FAQs & Glossar

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Allgemeines Glossar zu ekhn2030

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Begriffe zu dem Prozess ekhn2030

AG Unterstützungssysteme: Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft kommen alle fachlich Verantwortlichen, die die Bildung und Ausgestaltung von Nachbarschaftsräumen begleiten und unterstützen (s. Unterstützungssysteme), in regelmäßigen Abständen zu einem Treffen zusammen. Sie stimmen sich ab, um Informationen für die Dekanate und Nachbarschaftsräume bereitstellen zu können.

Arbeitspakete: Arbeitspakete beschreiben in der Projektorganisation jeweils den Auftrag z.B. eines Arbeitsgebietes wie etwa Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (Arbeitspaket 8), der von einer Arbeitsgruppe bearbeitet wird. In den Arbeitspaketen werden Konzepte, Gesetzesentwürfe und Vorschläge für Maßnahmen, die zum Einen zur Weiterentwicklung der Arbeitsbereiche und zum Anderen im Rahmen eines Korridors zum Erreichen des Sparziels beitragen, erarbeitet. Dabei werden Anregungen aus den Querschnittsthemen z.B. zum Kirchenbild, zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit aufgenommen.

Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan (GBEP): Die Erstellung eines Gebäudebedarfs- und entwicklungsplans im Dekanat erfolgt auf Grundlage des entsprechenden Kirchengesetzes (GBEPG / Rechtssammlung Nr. 835). Ziel des Gesetzes ist ein qualitativer Konzentrationsprozess für die Gebäude in der EKHN. Es sieht vor, dass in den einzelnen Dekanaten unter Beteiligung der Nachbarschaftsräume ein Identifikations- und Kategorisierungsprozess für jedes Gebäude bzw. Nutzungseinheit mit kirchengemeindlicher Nutzung (z.B. Kirchen, Gemeindehäuser und Pfarrhäuser) bis spätestens Ende 2026 erfolgt.

Siehe Leitlinien im Internet

Keyvisuals ekhn2030: Sie sind Schlüsselbilder zum Leitwort „Licht und Luft zum Glauben“ und unterstützen das Ziel, bildlich gut verständlich zu zeigen, worum es in diesem Prozess geht. Sie werden weiterentwickelt.

Nachbarschaftsraum: Der Nachbarschaftsraum ist eine regionale Organisationsgröße in den Dekanaten zur verbindlichen Zusammenarbeit und gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mehrerer Kirchengemeinden. Formal werden die Nachbarschaftsräume auf Vorschlag des Dekanatssynodalvorstands bis Ende 2023 von der Dekanatssynode in einem Regionalplan beschlossen. Maßgebliches Kriterium ist es, die Bildung arbeitsfähiger Verkündigungsteams bestehend aus Pfarrer*innen, Mitarbeitende im gemeindepädagogisch-diakonischen Dienst und aus dem kirchenmusikalischen Dienst zu ermöglichen. Dabei sollen bereits bestehende Kooperationen von Kirchengemeinden sowie sozialräumliche Gegebenheiten und kommunale Gebietsstrukturen berücksichtigt werden. Die regionale Zusammenarbeit ist ein wesentliches Element, um die im Kirchenbild begründete mitglieder- und gemeinwesenorientierte Kirchenentwicklung zu verwirklichen.

Narrativ ekhn2030: Das Narrativ, also eine Erzählung, verdichtet und veranschaulicht den Inhalt des Prozesses. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und kann etwa in Präsentationen, auf Websites oder in Gemeindebriefen genutzt werden, um über ekhn2030 ins Gespräch zu kommen.

Netzwerk Dekanate und Regionalbüro: Um die Entwicklungen in ekhn2030 zu begleiten, wurden in jedem Dekanat ein oder zwei Personen benannt. Sie sind Hauptansprechpartner*innen für das Regionalbüro Vernetzte Beratung ekhn2030. Sie geben Informationen an das Dekanat weiter, melden Regelungsbedarfe an die Gesamtkirche und pflegen im Netzwerk den Erfahrungsaustausch untereinander.

Projektmanagement ekhn2030: Das Projektmanagement arbeitet geschäftsführend für die Steuerungsgruppe. Es bereitet Sitzungen der Steuerungsgruppe vor und nach, begleitet die Erarbeitung von Drucksachen, koordiniert das Zusammenspiel der unterschiedlichen Arbeitsgruppen.

Prozessberatung: Prozessberatung dient der strukturierten und moderierten Begleitung der Veränderungsprozesse durch ausgebildete Berater*innen. Sie unterstützt die Dekanate und Nachbarschaftsräume dabei, gute Entscheidungen in den Fragen der Zusammenarbeit zu finden und hilfreiche Lösungen für die Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum zu entwickeln. Das Dekanat kann die hierbei anfallenden Kosten aus dem Transformationsbudget, dem Geld, das ihnen für Beratung von der EKHN zur Verfügung gestellt wird, tragen. Prozessberatung kann beim Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision der EKHN (IPOS) oder bei anderen Anbietern angefragt werden.

Prüfaufträge: Prüfaufträge werden durch die Steuerungsgruppe erteilt, um Einsparpotenzial und Entwicklungsmöglichkeiten in den Arbeitsbereichen oder in Teilfragen zu prüfen und daraus Vorschläge zu entwickeln.

Querschnittsthemen: Die Querschnittsthemen behandeln grundlegende Fragen und Ziele, die für alle Arbeitsbereiche relevant sind. Diese sind: Ekklesiologie, Digitalisierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsentwicklung. . Diese Aspekte sollen bei allen Arbeitspaketen und Prüfaufträgen berücksichtigt werden.

Steuerungsgruppe ekhn2030: Die Steuerungsgruppe erteilt in Abstimmung mit der Kirchenleitung Arbeitsaufträge zu Querschnittsthemen, Arbeitspaketen und Prüfaufträgen. Sie berät, prüft und koordiniert die Berichte und Vorlagen und bereitet so Entscheidungen der Kirchenleitung vor. Mitglieder sind der Kirchenpräsident und die Stellvertretende Kirchenpräsidentin, weitere Mitglieder der Kirchenleitung, der Kirchenverwaltung sowie aus Dekanaten und der Jugend in der EKHN. Dazu kommen jeweils Gäste zu bestimmten Themen. (Kontaktmailadresse: ekhn2030@ekhn.de)

Transformationsbudget: Den Dekanaten kommt für die Entwicklung der Nachbarschaftsräume wesentliche Verantwortung zu. Um dabei viel Gestaltungsspielraum zu ermöglichen, wird allen Dekanaten eine bestimmte Geldsumme als Transformationsbudget zur Verfügung gestellt. Es kann eingesetzt werden, um Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang der Umsetzung von ekhn2030 zu finanzieren. Denkbar ist beispielsweise die Kostenübernahme von Dienstleistungen wie Moderation, Supervision, Teamentwicklung, Konfliktbearbeitung oder die Gestaltung von Klausurtagungen. Aber auch anfallende Kosten für Beratung, Büroorganisation oder Schriftgutverwaltung sind hierüber finanzierbar.

Transformationsunterstützer*innen: Zur Unterstützung der Dekanatssynodalvorstände und Kirchenvorstände bei der Planung und Steuerung der Prozesse zur Bildung und Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume stehen ab 2023 fünf Transformationsunterstützer*innen zur Verfügung. Diese sind jeweils für mehrere Dekanate zuständig (Kontaktmailadresse: ekhnregional@ekhn.de). Sie sind erste fachliche Ansprechpartner*innen und koordinieren – wenn gewünscht - die Vernetzung der fach- und prozessberaterischen Unterstützungsmaßnahmen. Darüber hinaus sorgen sie für den Wissenstransfer und Informationsfluss von den zentralen gesamtkirchlichen Einrichtungen in die Dekanate und Nachbarschaftsräume – und umgekehrt.

Unterstützungssysteme: Um die Umsetzung der regionalen Transformationsprozesse zu begleiten, arbeiten Kirchenverwaltung, Regionalverwaltungen, Zentren und die gesamtkirchlichen Einrichtungen wie IPOS und Ehrenamtsakademie eng abgestimmt zusammen. Im Rahmen der AG Unterstützungssysteme werden regelmäßig fachliche Impulse zusammengetragen, u. a. zur Abstimmung von Verfahrensschritten in der Begleitung. Als Ansprechpersonen für die konkrete Koordination und Planung in den Dekanaten und Nachbarschaftsräumen stehen Transformationsunterstützer*innen zur Verfügung, die an das Regionalbüro Vernetzte Beratung ekhn2030 angebunden und für jeweils vier bis sechs Dekanate zuständig sind. Der Austausch der Dekanate untereinander erfolgt über ein „Netzwerk Dekanate und Regionalbüro“.

Das IPOS pflegt ein Netzwerk an Prozessberater*innen, die Veränderungsprozesse begleiten können und coaching- und supervisionserfahren sind. Über neu eingerichtete Projektstudienleitungsstellen werden Materialien und Fortbildungen konzipiert, die Dekanate und Nachbarschaftsräume bei der selbstorganisierten Arbeit am Prozess ekhn2030 unterstützen sollen.

Zur Finanzierung anfallender Kosten in der Umsetzung von ekhn2030 steht den Dekanaten ein Transformationsbudget zur Verfügung, für dessen Verwendung die Dekanatssynodalvorstände jeweils eigene Kriterien festlegen können.

Verkündigungsteams: Die hauptamtlichen Personalstellen im Pfarrdienst sowie im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst werden ab 2025 den Nachbarschaftsräumen zugeordnet. Sie arbeiten als interprofessionelle Teams. Im Verkündigungsgesetz § 7 (2) wird das wie folgt beschrieben:

„Den Nachbarschaftsräumen werden zum 1. Januar 2025 Verkündigungsteams aus dem Pfarrdienst (verpflichtend), aus dem gemeindepädagogisch-diakonischen Dienst und aus dem kirchenmusikalischen Dienst (jeweils fakultativ) zugeordnet. Die Stellen der Dekanatsjugendreferentinnen und -referenten sind von der Zuordnung ausgeschlossen. Zum 1. Januar 2030 sollen die Verkündigungsteams aus mindestens vier Vollzeitäquivalenten, davon in der Regel mindestens drei aus dem Pfarrdienst, bestehen. Die zugeordneten Stellenumfänge haben einen Beschäftigungsumfang von mindestens einer 0,5 Stelle.“

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