Zwischenbericht Arbeitspaket 5: Beihilfe und Versorgung

Stand: Mai 2022
Arbeitspaket 5: Beihilfe und Versorgung (Ds. 10/22)
Ausgangslage
Steigende Umlagen an die Evangelische Ruhegehaltskasse belasten die laufenden Haushalte der EKHN. Die anhaltende Zinsschwäche am Kapitalmarkt wirkt sich auch negativ auf die Versorgungsstiftung aus. Die EKHN prüft daher Möglichkeiten, die Kostensteigerungen für Beihilfe und Versorgung zu dämpfen.
Zielsetzung
Die Klärung von rechtlichen Fragen und Spielräumen zu den Themen Besoldung, Beihilfe und Versorgung sowie die abschließende Berechnung der finanziellen Auswirkungen.
Gehälter, Besoldungs- und Versorgungsfragen werden im Kontext der Arbeitgeberin-Attraktivität und der EKD-weiten Perspektive eingeordnet. Eine Abwägung der Handlungsoptionen im Blick auf die zukünftige ggf. vielfältigere Ausgestaltung der Dienstverhältnisse wird damit ermöglicht.
Richtungsbeschlüsse:
Die Kirchenleitung wurde mit der Überprüfung der Notwendigkeit von öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen in Schulwerk und Verwaltung beauftragt.
Das Dienstverhältnis von Pfarrer*innen soll nur gemeinsam mit allen EKD-Kirchen verändert werden und dabei der Erhalt und die Steigerung der Attraktivität des Berufs im Blick bleiben.
Über ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ohne Beihilfe für Vikar*innen soll die Dreizehnte Kirchensynode beraten. Dabei soll zuvor reflektiert werden, welche Wirkungen auf die Gewinnung von Vikar*innen denkbar sind.
Eine dauerhafte teilweise Aussetzung der Erhöhung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen zum Erreichen des Einsparzieles von 140 Mio. € soll nicht in den Blick genommen werden.