Bericht der Kirchenleitung über die Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN (April 2021)
Ausgangslage
Im November 2019 hat die Kirchenleitung in der Drucksache Nr. 79/19 die Rahmenbedingungen für den Prioritätenprozess ekhn2030 beschrieben. Wesentliche Impulse und Beschlüsse für die Neuaufstellung der EKHN sollen trotz der Komplexität der Themen und pandemiebedingter Verzögerungen bis zum Ende der Wahlperiode der 12. Synode getroffen werden. Auf dieser Grundlage wird sich auch die 13. Synode mit Fragen der Kirchenentwicklung und der langfristigen Haushaltskonsolidierung befassen.
In der Synodentagung im November 2020 hat die Kirchenleitung zu allen Arbeitspaketen (AP) und Prüfaufträgen Berichte, Zwischenberichte und Beschlussvorschläge vorgelegt. Seither werden die Drucksachen und Anträge in den synodalen Ausschüssen beraten.
Aktuell: Arbeitspakete und Querschnittspapiere
In der Frühjahrstagung der Synode im April 2021 legte die Kirchenleitung folgende Drucksachen vor: Informationen zum Projektstand (Ds. 05/21), Bericht AP 8 Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (Ds. 05-1/21), Zwischenbericht AP 7 Zukunftskonzept junge Erwachsene und Familien (Ds. 05-2/21). Außerdem soll ein Querschnittsthema 5 Verwaltungsentwicklung (Ds. 05/3/21) beauftragt werden. Neu aufgenommen wurde außerdem das Arbeitspaket 9 Handlungsfelder und Zentren. Auftrag ist, für die Handlungsfelder und Zentren, das Religionspädagogische Institut (RPI), das Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision (IPOS) und mit Blick auf die zahlreichen Zuschussempfänger, die in den Budgetbereichen der Handlungsfelder und Zentren enthalten sind, Perspektiven zu entwickeln. Diese beziehen sich sowohl auf inhaltliche Aufgaben wie auf Strukturen. Steuerungsgruppe und Kirchenleitung haben in diesem Zusammenhang einen Einsparkorridor von 15 bis 30% des derzeitigen Ressourceneinsatzes vorgegeben. Das Impulspapier des Querschnittsthemas 4 Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung wird voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni in die Beratungsprozesse einbezogen.
Arbeitspakete (AP) und Prüfaufträge
Nach den umfangreichen Berichten im Herbst 2020 wurden zu folgenden Arbeitspaketen keine neuen Drucksachen vorgelegt:
Arbeitspaket 1: Förderung und Öffnung von Kooperation und Zusammenschlüssen
Arbeitspaket 2: Pfarrstellen und Verkündigungsdienst
Arbeitspaket 3: Gebäude: Qualitativer Konzentrationsprozess
Diese drei Arbeitspakete arbeiten operativ eng zusammen, denn Gebäudeentwicklung, multiprofessionelle Teams und strukturelle Neuausrichtung der kirchengemeindlichen Organisationsformen sollen zusammen gedacht werden.
Zielsetzungen
Veränderung ist nötig, denn die Bedingungen verändern sich: gesellschaftliche Transformation (Nachhaltigkeit, Digitalisierung), kritisches Verhältnis zu Institutionen, in der Kirche weniger Mitglieder und Ressourcen. Deshalb gilt es, Kirche innovativ weiterzuentwickeln, um weiter offene und öffentliche Kirche zu sein, die vielfältig nah bei den Menschen ist. In allen drei Arbeitspaketen ist die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und im Gemeinwesen von besonderer Bedeutung. Den Dekanaten kommt hierbei die Verantwortung zu, die notwendigen Prozesse zu begleiten und die erforderlichen Beschlüsse zu den Nachbarschaftsräumen, der Stellenverteilung und der Gebäudeentwicklung in den Dekanatssynoden zu fassen.
· AP 1: Erhaltung und Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kirchengemeinden in ihrer gemeinwesenorientierten und mitgliederorientierten Ausrichtung innerhalb von Nachbarschaftsräumen (Orientierungsrahmen: 3.000-6.000 Gemeindeglieder, ein Gemeindebüro, gemeinsame Gebäudenutzung)
· AP 2: multiprofessionelle Teams im Verkündigungsdienst (Pfarrer*innen, Gemeindepädagog*innen, Kirchenmusiker*innen, mind. 3 Personen im Nachbarschaftsraum)
· AP 3: zukunftsfähiger, funktionaler und nachhaltig gestalteter Gebäudebestand, der mit den vorhandenen bzw. perspektivischen Mitteln unterhalten und aktiviert werden kann
Arbeitspaket 4: Kindertagesstätten – Qualitativer Konzentrationsprozess
Die Entwicklungen der Kitas wurden in den synodalen Ausschüssen, der Klausur der Kirchenleitung und des Kirchensynodalvorstandes, der Steuerungsgruppe ekhn2030 und der Kita-Kommission reflektiert. Eine Kirchenleitungsvorlage ist geplant, in der Beschlussvorschläge einem schrittweisen Vorgehen zugeordnet werden. Dazu gehört auch zu beschließen, die Laufzeit der Kita-Kommission bis zum Ende der Synodalperiode zu verlängern. Die Dekanate werden bis Ende 2021 nahezu vollständig Gemeindeübergreifende Trägerschaften der Kindertagesstätten (GüTs) gebildet haben, weitere Kita-Einrichtungen können sich den bestehenden GÜTs anschließen.
Arbeitspaket 5: Beihilfe und Versorgung
Das Arbeitspaket holt derzeit Resonanzen von Vikar*innen und Pfarrer*innen im Probedienst ein. Darüber hinaus befasst es sich mit modellhaften Berechnungen, die derzeit validiert werden. Außerdem erfolgt eine Folgenabschätzung, eine Einordung der Effekte, die durch äußere, gegebene Entwicklungen und planvolle Entscheidungen in diesen Themenbereichen entstehen können. In der Herbstsynode 2021 wird ein weiterführender Bericht vorgelegt.
Arbeitspaket 6: Zukunftskonzept: Kinder- und Jugend
Zentrales Thema ist der Bedarf an Partizipation und Selbstwirksamkeit bei Kindern und Jugendlichen. Der digitale Raum soll eine große Rolle spielen. Themen wie Lebensmodelle, Zukunftsvisionen oder die Spannung zwischen Flexibilität und Kontinuität behalten Bedeutung. Das Gewähren von Freiräumen und Möglichkeiten der Identitätsbildung bleiben wichtig. Die Dekanate Frankfurt-Offenbach, Westerwald und Wetterau sind für eine exemplarische Zusammenschau der Kinder- und Jugendarbeit angefragt. Es liegt ein erster Konzeptentwurf vor zu Leitlinien, Zielen und Maßnahmen einer Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n).
Prüfauftrag 1: Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke
Es wird geprüft, ob eine gemeinsame Mitgliedschaft von EKHN und EKKW in den Werken „Evangelische Mission in Solidarität“ (EMS) und „Vereinte Evangelische Mission“ (VEM) möglich ist. Ziel ist eine mögliche Konzentration der finanziellen Unterstützung von EKHN und EKKW auf jeweils eines der beiden Missionswerke und die gemeinsame Besetzung von Gremien. Die weitere Förderung soll zwischen den Gliedkirchen der EKD abgestimmt und in wechselseitiger Kenntnisnahme erfolgen.
Prüfauftrag 2: Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte
Nachdem sämtliche Genehmigungsvorbehalte auf Gesamtkirchenebene bewertet wurden (s. Drs. 48-10/20), werden diese im synodalen Rechtsausschuss sowie dem Verwaltungsausschuss erörtert. Die Ergebnisse sollen auch im Kontext des Querschnittsthemas 5 „Verwaltungsentwicklung“ reflektiert und spätestens der Herbstsynode 2021 vorgelegt werden.
Herleitung Einsparziel von 140 Mio. Euro bis 2030
In der Drucksache Nr. 79/19 wurden die finanziellen Rahmenbedingungen für den Prozess ekhn2030 ausführlich beschrieben. Ausgehend von der Mitgliederprognose der Freiburger Studie wurde zunächst ein strukturelles Einsparvolumen in Höhe von 100 Mio. € berechnet. Die tatsächliche Entwicklung der Mitgliederzahlen in 2018 und 2019 fiel jedoch ungünstiger aus. Denn in diesem Zeitraum erhöhte sich der Mitgliederverlust auf durchschnittlich minus 2,1 % p. a. Aus diesem Grund mussten die Langfristprognosen bis 2030 aktualisiert werden und ergaben einen Einsparbedarf von 134 Millionen Euro. Aktualisierte Prognosen des Freiburger Instituts bestätigten die Berechnungen. Um auch Ressourcen für Neues und Innovatives bereitstellen zu können, erhöhte die Kirchenleitung den Einsparbedarf vorsorglich um 6 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro. Ausführliche Informationen enthält die ekhn2030-Broschüre Die Gründe für den Einsparbedarf in Höhe von 140 Millionen Euro
Das bisher rechnerisch mögliche Einspar-Volumen von etwa 95,8 Mio. € bis 121,9 Mio. € zeigt, dass weitere strukturelle Eingriffe erforderlich sind. Der Kirchensynode soll zur Herbsttagung 2021 eine fortgeschriebene Übersicht vorgelegt werden.
Zeitplan
Die Zeitplanung wurde pandemiebedingt angepasst. Für die nächste Synodaltagung am 11. September 2021 sind Einbringung und erste Lesung des Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplangesetzes und dazugehörige zuweisungsrechtliche Änderungen (AP 3) vorgesehen. Weitere mögliche Tagungsordnungspunkte sind die erste Lesung eines Artikelgesetzes zum Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte (Prüfauftrag 2) und gegebenenfalls eines Gesetzes zur Änderung des Regionalgesetzes (AP 1, 2 und 3). Zudem wird es um aktualisierte Berichte und überarbeitete Beschlussvorschläge zu zuvor eingebrachten Arbeitspaketen sowie um das Impulspapier Querschnittsthema 4 Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung gehen. Es folgen noch die 13. Tagung vom 24. bis 27. November sowie die letzte Tagung der 12. Synode am 12. März 2022.
Quelle: Drucksache Nr. 05/21
Insgesamt sieben Anträge zum Prozess ekhn2030 wurden gestellt und zahlreiche Anregungen in die Debatten eingebracht, die jetzt an die Steuerungsgruppe ekhn2030 und Synodenausschüsse weitergeleitet und dort bearbeitet werden.