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Bericht der Kirchenleitung über die Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN

Informationen zum Projekt - Weiterentwicklung seit der Frühjahrssynode 2021

Anlass und Rahmenbedingungen:
Mitgliederzahlen gehen zurück, Ressourcen werden weniger. Um handlungsfähig zu bleiben und auch Neues gestalten zu können, sind im Rahmen des Prozesses „ekhn2030“ harte Einsparungen nötig und zugleich kreative Ideen für die Kirchenentwicklung. Leitend dabei ist die Kommunikation des Evangeliums. Diesen Auftrag will die EKHN erfüllen, indem sie offene und öffentliche Kirche ist, in vielfältiger Gestalt nahe bei den Menschen. Im Prozess „ekhn2030“ sollen Rahmenbedingungen abgesteckt werden, damit Menschen vor Ort Kirche mitglieder- und gemeinwesenorientiert gestalten können.

Projektorganisation:
Die Projektorganisation von „ekhn2030“ hat sich seit 2019 stetig weiterentwickelt. Diese besteht aktuell aus den Arbeitspaketen Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen (AP1), Pfarrstellen und Verkündigungsdienst (AP2), Gebäude: qualitativer Konzentrationsprozess (AP3), Kitas: qualitativer Konzentrationsprozess (AP4), Beihilfe und Versorgung (AP4), Zukunftskonzept Kinder und Jugend (AP6), Zukunftskonzept Junge Erwachsene und Familien (AP7), Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (AP8), Handlungsfelder und Zentren (AP9). Dazu kommen die Querschnittsthemen, die für alle Arbeitsbereiche von Bedeutung sind: Ekklesiologische Grundlagen, Kirchenbild und Entwicklungsziele (QT1), Digitalisierung (QT2), Klimaschutz und Nachhaltigkeit (QT3), Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung (QT4) sowie Verwaltungsentwicklung (QT5). Zu Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke (PA1) sowie Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte (PA2) gibt es jeweils Prüfaufträge.

Querschnittsthema Ekklesiologische Grundlagen und Kirchenentwicklung: s. Drucksache Nr. 52/21

Querschnittsthema Vom Klimaschutz zur Nachhaltigkeit:
Grundlage sind die 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals). Die Arbeitspakete 1, 3 und 4 wollen mit personellen und räumlichen Synergien arbeiten, etwa durch gemeinsame Verwaltungseinheiten und Konzentration der Gebäude. Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit wird in den Arbeitspaketen 1,2, 4 und 5 und 8 aufgegriffen. Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind von großem Interesse bei Kindern, Jugendlichen und jungen Familien (AP 6+7).

Querschnittsthema Digitalisierung:
Digitale Infrastruktur, Support und Schulungen werden in einigen Arbeitspaketen als zukunftsrelevant benannt, genauso wie digitales und ortsunabhängiges Arbeiten und die Verschlankung von Verwaltungsprozessen. Social Media gewinnt als Begegnungsort an Bedeutung.

Querschnittsthema „Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung“: s. Drucksache Nr. 30/21  

Querschnittsthema „Verwaltungsentwicklung“
Die in der Drucksache 05-3/21 vorgesehene Szenariogruppe hat sich im September 2021 gebildet. Sie wird zuerst eine externe Organisationsberatung auswählen. Zunächst sollen Zukunftsanforderungen der EKHN und damit an die Verwaltung in enger Vernetzung mit den anderen Themenbereichen analysiert werden. Auf dieser Grundlage sollen Szenarien entwickelt werden, die einer Chancen-Risiken-Bewertung, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, unterzogen werden. 

Arbeitspakete 1-3:
Regionalentwicklung (AP1), Verkündigungsdienst (AP2) und Gebäudeplanung und -entwicklung (AP3) sind eng aufeinander bezogen. Zu AP1 und AP3 wurden der Synode am 11.09.2021 Gesetzentwürfe vorgelegt, die erste Lesung wird in der Herbstsynode (24.-27.11.2021) fortgesetzt. Zu AP2 wurden am 11.09.2021 erneut Richtungsbeschlüsse eingebracht. Hier soll der Gesetzentwurf der Dreizehnten Synode im Mai 2022 vorgelegt werden.

Arbeitspaket 4: Kindertagesstätten
Das Arbeitspaket 4 (Kindertagesstätten) hat bereits einen Abschlussbericht vorgelegt (Drucksache 48-4/20). Gesetzesänderungen seit dem Abschlussbericht haben Weiterentwicklungen nötig gemacht. Zurzeit wird an Beschlussvorschlägen mit dem Ziel einer Umstrukturierung des Steuerungs- und Finanzsystems der Kindertagesstätten weitergearbeitet. Einige Maßnahmen wie etwa die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Personalbindung und -gewinnung oder eine Imagekampagne für die Arbeitgeberin EKHN wurden bereits geplant oder eingeleitet. 

Arbeitspaket 5: Beihilfe und Versorgung
Im Haushalt 2021 sind für Besoldung (108,7 Mio. €) und für die Versorgung (43,1 Mio. €) insgesamt 151,8 Mio. € vorgesehen. Eine einmalige Reduktion von Besoldungs- und Versorgungsbezügen um exemplarisch -1 % entlastete den Haushalt 2021 um rund -1,55 Mio. Euro. Rückstellungen reduzieren sich entsprechend. Ein Ausstieg aus der Beihilfe ist im Rahmen der geltenden Rechtslage nicht möglich (§ 49 PfDG EKD). Es besteht aber die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Wie in anderen EKD-Gliedkirchen wird diese Rechtsform des Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere im Probedienst zurzeit in der EKHN geprüft.

Arbeitspaket 6: Zukunftskonzept Kinder- und Jugend: s. Drucksache Nr. 53/21

Arbeitspaket 7: Zukunftskonzept Junge Erwachsene und Familien: s. Drucksache Nr. 54/21

Arbeitspaket 8: Medien und Öffentlichkeitsarbeit
In Drucksache Nr. 05-1/21 liegt der aktuelle Arbeitsstand vor. Eine wesentliche Maßnahme stellt eine mögliche Fusion von Medienhaus und Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (GEP) bis Ende 2023 dar. Zudem sollen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) Gespräche über die Zusammenlegung der beiden Medienzentralen von EKKW und EKHN geführt werden. Eine weitere Maßnahme ist, das Einverständnis zur Nutzung von E-Mail-Adressen oder Handynummern von Mitgliedern einzuholen, um auch so künftig den Auftrag der Kommunikation des Evangeliums zu erfüllen.

Philippus-Projekt: Mitgliederkommunikation durch systematische Beziehungspflege
Durch vorhandene Kontaktdaten sollen Menschen von ihrer Kirche an bestimmten Lebensstationen über Kasualien hinaus – ob Taufe oder Umzug - mit EKHN-weit bereitgestellten Materialien durch ein einheitliches CRM-System digital angesprochen werden. Im Rahmen der Benachrichtigung zur KV-Wahl wurden Kirchenmitglieder ab 18 Jahren gebeten, der EKHN digitale Kontaktdaten zu übermitteln. Weitere Aktionen zur Kontaktdatengewinnung sollen folgen. Eine interdisziplinäre Koordinierungsgruppe soll gegründet werden. Ein Zwischenbericht wird der Synode im Frühjahr 2022 vorgelegt.

Arbeitspaket 9: Handlungsfelder und Zentren
Das Arbeitspaket 9 hat im frühen Sommer 2021 die Arbeit aufgenommen. Erste Vorschläge zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung sollen voraussichtlich im Herbst 2022 vorgelegt werden.

Prüfauftrag 1 Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke: s. Drucksache Nr. 55/21

Prüfauftrag 2 Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte
In Drucksache Nr. 31/21 liegt der aktuelle Arbeitsstand vor. In Form eines Artikelgesetzes wurden die bisherigen Ergebnisse der systematischen Erfassung, Einordnung und Reflexion der Genehmigungsvorbehalte eingebracht. Weitere Maßnahmen sollen im Rahmen der Arbeitspakete, insbesondere zur Verwaltungsentwicklung, zu den Handlungsfeldern und Zentren und zum Verkündigungsdienst, entwickelt und geprüft werden.

Unterstützungssysteme zur Begleitung des Entwicklungsprozesses in der EKHN
Mit Hilfe einer Unterstützungsstruktur soll der Prozess ekhn2030 effektiv gestaltet werden. Insbesondere Dekanate, Nachbarschaftsräume und Kirchengemeinden sollen in ihrer Gestaltungs- und Steuerungsfähigkeit gestärkt werden. So sollen sie bei der Entwicklung und Begleitung einer Konzeption für Nachbarschaftsräume sowie dem Bestimmen der Rechtsform dieser Zusammenarbeit und der Mitwirkung an der Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplanung Unterstützung erhalten. Formen dazu können sein: 1. Bei der Gesamtkirche errichtete Teams kommen nach Bedarf in Dekanate und zu Kirchengemeinden, 2. es wird eine Stelle zur Prozessbegleitung und –unterstützung in jedem Dekanat eingerichtet oder 3. diese erhalten ein Budget hierfür. Hierfür werden Kosten in Höhe  10 bis 12 Mio. Euro veranschlagt.

Stand der Einsparüberlegungen
Die geplanten Einsparziele aus der Drucksache Nr. 05/21 werden in den jeweiligen Arbeitspaketen verfolgt. Für die Synodaltagung im März 2022 ist eine aktualisierte Fortschreibung der Übersichten vorgesehen, die alle Bereiche der EKHN umfassen sollen.

Weitere Zeitplanung ekhn2030
Der Prozess ekhn2030 wird auch die Dreizehnte Kirchensynode begleiten. Neben der Einbringung der Bemessung im Verkündigungsdienst werden vorzulegende Drucksachen die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Schwerpunkte in der Umsetzung der Querschnittsthemen und Themen wie Verwaltungsentwicklung sowie der Entwicklung der Handlungsfelder und Zentren umfassen.

Quelle: Synodaldrucksache Nr. 51/21

 

 

Rede des Kirchenpräsidenten zu Prioritäten und Posterioritäten

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