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Zwischenbericht Arbeitspaket 5: Beihilfe und Versorgung

EKHNKeyvisual Arbeitspaket 5: Beihilfe und Versorgung

Beihilfe und Versorgung langfristig und EKD-weit anpassen

Aufgabe

Steigende Umlagen an die Evangelische Ruhegehaltskasse belasten die laufenden Haushalte der EKHN. Die anhaltende Zinsschwäche am Kapitalmarkt wirkt sich auch negativ auf die Versorgungsstiftung aus. Die EKHN prüft daher Möglichkeiten, die Kostensteigerungen für Beihilfe und Versorgung zu dämpfen.

 

Herausforderungen

Besoldung

Die EKHN orientiert sich bei der Besoldung ihrer Pfarrer*innen und Beamt*innen an der Besoldung für Bundesbeamt*innen. Da die EKHN bei Personalgewinnung und -bindung mit den anderen Landeskirchen in Deutschland im direkten Wettbewerb steht, müssen Änderungen in der Besoldung mit den anderen Landeskirchen abgestimmt werden. Im Rahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) könnte auch eine künftige Beschäftigung von Pfarrer*innen in Angestelltenverhältnissen bedacht werden.

Versorgung

Die EKHN ist gemeinsam mit elf anderen Gliedkirchen in der Evangelischen Ruhegehaltskasse verbunden. Eine mögliche Absenkung des Versorgungsniveaus will die EKHN in diesem Gremium diskutieren. Ob die Landeskirchen sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können, ist derzeit sehr offen.

Beihilfe

Die EKHN prüft auch, wie sie die Kosten für Beihilfe – die finanzielle Unterstützung ihrer Pfarrer*innen und Beamt*innen und deren Ehepartner*innen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen – dämpfen kann. Sie prüft auch einen möglichen Wechsel in das System der Gesetzlichen Kranken­versicherung und dessen Auswirkungen. Das Sozialgesetzbuch lässt einen Wechsel allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. In der Praxis beschränkt sich diese Möglichkeit auf neue Dienstverhältnisse. Ein Umstieg in die Gesetzliche Kranken­versicherung würde zunächst Mehrkosten verursachen. Im Gegenzug würden sich Rück­stellungen für Beihilfeleistungen im Ruhestand reduzieren. Die EKHN will die Auswirkungen versicherungsmathematisch berechnen. Aber auch beim Thema Beihilfe wünscht sich die EKHN ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EKD.

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