Arbeitspaket 3: Gebäude – qualitativer Konzentrationsprozess

Weniger Gebäude in besserer Qualität
ARCHIV Stand: 2020
Herausforderungen
Die Instandhaltung und Sanierung ihrer etwa 4.500 Gebäude stellt die EKHN vor enorme Herausforderungen. Bereits heute reichen die zur Verfügung stehenden Mittel für die Bau-unterhaltung nicht aus, um den vorhandenen Sanierungs- und Investitionsstau aufzufangen.
Viele Gemeindehäuser werden nicht ausgelastet.
Konsequenzen
Die EKHN muss ihre Gebäude und Flächen deutlich reduzieren und aktuellen Bedürfnissen attraktiv anpassen. Sie will die Bauunterhaltungslast für die Kirchengemeinden deutlich verringern und die gesamtkirchlichen Mittel für die Bauzuweisung strukturell bis 2030 um 10 bis 15 Mio. Euro reduzieren. Der Handlungsspielraum für nachfolgende Generationen soll vergrößert werden.
Vorschlag
Die EKHN will ihren Gebäudebestand deutlich verkleinern – »Verzicht auf Verzichtbares« –, dabei aber gleichzeitig die Attraktivität, Funktionalität und Nachhaltigkeit der verbleibenden Gebäude steigern. In den qualitativen Konzentrationsprozess werden alle Nutzungen und Gebäude einbezogen. Für alle Kirchengebäude, Gemeindehäuser, Verwaltungsflächen und Pfarrhäuser werden dazu in Nachbarschaftsräumen und Dekanatsregionen Gebäudebedarfs- und -entwicklungspläne erarbeitet. Diese »Zukunftskonzepte« sollen gemeinsam mit Kirchengemeinden, Dekanaten und der Kirchenverwaltung erstellt und von den Dekanatssynoden zur Umsetzung beschlossen werden.
Gemeindehäuser
Bereits heute sind die Versammlungsflächen doppelt so groß wie die Maßstäbe der Gemeindehausverordnung es, bezogen auf die Zahl der Mitglieder, vorgeben. Die Entwicklungspläne sollen sich künftig an den prognostizierten Zahlen für das Jahr 2030 orientieren. Darüber hinaus will die EKHN die gemeinsame Nutzung von Versammlungsflächen zusammen mit Kommunen, ökumenischen oder zivilgesellschaftlichen Partner*innen prüfen.
Kirchengebäude
Die EKHN will die Bedeutung und Rolle ihrer Kirchen und sakralen Versammlungsflächen beleuchten. Sie will dabei auch systematisch prüfen, wie Kirchen für zusätzliche, weitere Nutzungen erschlossen werden können – Motto »Kirche kann mehr«. Geplant ist eine an Bedeutung und Nutzung der Kirchen orientierte Kategorisierung, um die begrenzten Bau-zuweisungsmittel künftig differenzierter einsetzen zu können.
Verwaltungsflächen
Die EKHN will langfristig auch die Gemeindebüros konzentrieren. Regelungen – wie eine Mindestgröße an Personalstellen oder kooperierenden Gemeinden sowie die Bündelung im Nachbarschaftsraum – sollen die Zahl der Bürostandorte reduzieren und die Verwaltung effizienter machen.
Pfarrhäuser und Pfarrdienstwohnungen
Bis 2030 wird sich die Zahl der Pfarrstellen in der EKHN voraussichtlich von 1.500 auf 1.000 reduzieren. Dementsprechend wird die EKHN langfristig auch die Zahl ihrer Pfarrhäuser von derzeit 900 auf circa 600 reduzieren. Die EKHN will ihren Gemeindepfarrer*innen attraktive und finanzierbare Dienstwohnungen bieten.
Kindertagesstätten
Die EKHN unterstützt ihre Kindertagesstätten mit erheblichen Mitteln. Sie kann jedoch die Mittel für die Bauunterhaltung der Gebäude mittelfristig nicht mehr tragen. Die EKHN will bis 2026 die Gebäude zu vergünstigten Erbpachtkonditionen an die Kommunen, die die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Kita-Plätzen haben, abgeben.
Weitere Arbeitsschritte
Die EKHN will Kirchengemeinden und Dekanate bei der Planung ihrer Gebäudeentwicklung beraten und unterstützen. Sie will Regeln für Zuweisungen und Zuschüsse ändern und so den notwendigen qualitativen Konzentrationsprozess fördern. Durch die befristete Bereitstellung zusätzlicher Investitionsmittel soll der Prozess unterstützt werden.