Zusammenfassung:
Entwurf eines Kirchengesetzes zum Verkündigungsdienst
Stand: September 2022
Zielsetzung
Nach vier Jahren Planung wurde das Kirchengesetz zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst im Mai 2022 in die XIII. Kirchensynode eingebracht. Dieses bezieht die Richtungsbeschlüsse der XII. Kirchensynode vom Herbst 2021 mit ein. Nach Verabschiedung des neuen Regionalgesetzes und des Gesetzes zum qualitativen Gebäudekonzentrationsprozess im März 2022 ist es das dritte Reformgesetz im Prozess ekhn2030. Kern ist die zukünftige gemeinsame Bemessung von Pfarr-, Gemeindepädagogik- und Kirchenmusik-Stellen für 2025-2029. Um Kirche in der Region stärker zu profilieren, sollen Pfarrer*innen, Gemeindepädagog*innen und Kirchenmusiker*innen in den Nachbarschaftsräumen der Gemeinden enger zusammenarbeiten. Bis 1.1.2023 soll die Gesamtzahl der Stellen im Verkündigungsdienst für jedes Dekanat vorgelegt werden. Die neuen Sollstellenpläne werden dann von den Dekanatssynoden bis 2024 verabschiedet. Unterschiedliche Wege in den Pfarrdienst werden in den kommenden Jahren zudem ausgebaut werden.
Hintergrund
Zurückgehende Gemeindegliederzahlen und verringerte Personalressourcen erfordern eine Konzentration der Aufgaben sowie Profilbildungen in den Nachbarschaftsräumen, um weiterhin als evangelische Kirche in der Fläche präsent zu sein: Die Anzahl der Mitglieder der EKHN wird voraussichtlich um 21 Prozent bis 2030 sinken, spätestens dann müssen 140 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Die Zahl der Pfarrstellen reduziert sich zudem in den Jahren 2025-2029 um 25 Prozent, von 1267,5 auf ca. 950. In den Jahren 2020 bis 2030 gehen 70-100 Pfarrer*innen jährlich in den Ruhestand gegenüber 30-35 geplanten Neueinstellungen. Das bisherige durchschnittliche Verhältnis von 1.600 bis 1.800 Gemeindegliedern pro 1,0 Pfarrstelle bleibt gewahrt. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 77 % der Kirchengemeinden weniger als 1.600 – 1.800 Gemeindemitglieder haben, die durchschnittlich für eine ganze Pfarrstelle nötig sind. Die Zuweisung der Stellen an die Dekanate beruht auf den Parametern Mitgliederzahl (80%) und Fläche (20%). Die Dekanate können jeweils bei der Verteilung der Stellen eigene Kriterien zugrunde legen.
Verkündigungsteams
Pfarrer*innen, Gemeindepädagog*innen und Kirchenmusiker*innen sollen in den Nachbarschaftsräumen als interprofessionelles Team gemeinsam das Evangelium aus theologischer, pädagogischer und künstlerischer Perspektive kommunizieren. Die Aus- und Fortbildung soll entsprechend neu aufgestellt, finanzielle Mittel für die Teambildung zur Verfügung gestellt werden. Den rechtlichen Rahmen für die Teams bildet das Regionalgesetz. Die Teams sollen aus mindestens drei Vollzeitstellen mit gemeinsamer Dienstordnung bestehen. Dabei soll es ortsbezogene (klare Zuständigkeiten für Kasualien und Gottesdienste) sowie aufgabenbezogene Anteile (z.B. Erwachsenenbildung, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen , Religionsunterricht) geben.
Anträge in der 1. Tagung der XIII. Kirchensynode 19.-21.05.2022:
Insgesamt 25 Anträge, u.a. zu Größe und Zusammenarbeit der Teams sowie zur Attraktivität der drei Berufsfelder, wurden zur Vorbereitung der 2. Lesung in der Herbstsynode vom 23.-26. November 2022 an alle Ausschüsse unter Federführung des Rechtsausschusses überwiesen.
Quelle: Drucksache Nr. G 20/22