Menümobile menu

Zwischenbericht Arbeitspaket 2:

EKHNKeyvisual Arbeitspaket 2: Pfarrdienst und Verkündigung

Sachstandsbericht und Beschlussvorschläge
Kommunikation des Evangeliums im Nachbarschaftsraum

Stand: November 2021

Ausgangslage

In der EKHN wird die Zahl der Pfarrer*innen bis 2030 deutlich auf etwa 1.100 zurückgehen. Damit könnten ca. 950 Pfarrstellen im Stellenplan der EKHN 2030 besetzt werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Zahl von 227 Stellen im gemeindepädagogischen Dienst und 110 Stellen im kirchenmusikalischen Dienst nicht an die Mitgliederentwicklung angepasst werden muss und konstant bleiben kann. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Kirchenleitung an einem konzeptionellen Rahmen für multiprofessionelle Teams in den nachbarschaftlich verbundenen Kirchengemeinden. (Drucksache Nr.48-2/20, die im Rahmen der 10. und 11. Tagung der 12. Kirchensynode erstmals vorgestellt wurde).

Vorgeschlagene Richtungsbeschlüsse

Der 12. Synode wurden in ihrer 12. Tagung hierzu fünf Richtungsbeschlüsse vorgestellt (unverändert gegenüber der Drucksache 48-2/20). Diese sind orientierend für die weitere Arbeit und sollen in der 13. Tagung der 12. Synode im November beschlossen werden.

1. Im Rahmen der nächsten Pfarrstellenbemessung (2025-2029) werden neben dem Pfarrdienst auch die Stellenpläne des kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Dienstes einbezogen.

2. Die Stellen werden in zwei Budgets den Dekanaten bzw. der Gesamtkirche zugewiesen.

3. Pfarrdienstordnungen sowie Stellenbeschreibungen für den kirchenmusikalischen und gemeinde-pädagogischen Dienst, die den Dekanaten zugeordnet werden, werden mit orts- und aufgaben-bezogenen Anteilen beschrieben.

4. Die Umsetzung der zukünftigen Verteilung von Pfarrstellen, Stellen im kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Dienst in den Dekanaten erfolgt in Regionen und Nachbarschafts- bzw. Kooperationsräumen, die vor Ort gemeinsam mit den Dekanaten entwickelt werden (Regionalentwicklung).

5. Personalaufwendungen für den Pfarrdienst, die aufgrund des demographischen Wandels und der deutlichen geringen Anzahl an Pfarrer*innen frei werden, sollen nicht vollständig als Ein-sparpotential genutzt werden, sondern teilweise für einen Professionenmix und zur Unterstützung der gemeindlichen Verwaltung umgewandelt werden.

Ein entsprechend konkretisierter, ausformulierter Entwurf eines Kirchengesetzes zur Bemessung des Pfarrdienstes, des gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienstes soll der 13. Kirchensynode im Frühjahr 2022 vorgelegt werden.

Aktuelles aus der AG Pfarrdienst

In dem Arbeitspaket stehen – unter Berücksichtigung von Anträgen aus Kirchensynode und Dekanatssynoden – derzeit die folgenden Themen besonders im Fokus:

·         Diskutiert wird zum einen die Bezeichnung der Teams. Zu den Begriffen Verkündigungsteams oder Verkündigungsdienst wurde angemerkt, dass sie sprachlich möglicherweise zu einseitig auf die Verkündigung im Gottesdienst abzielten. Alternativ könnte bspw. Regionalteam verwendet werden. Erörtert werden auch Begriffe, die sich an den im Team mitarbeitenden Berufsgruppen orientieren oder Bezeichnungen anderer Landeskirchen, die von interprofessionellen oder pastoralen Teams sprechen.

·         Der Entwurf des Kirchengesetzes soll außerdem berücksichtigen, dass Ressourcen zur Entwicklung und Begleitung von Teams benötigt werden. Auch in den Ausbildungen der Berufsgruppen sollen entsprechend neu-entwickelte Formate zur Teamentwicklung angeboten werden.

·         Eine Beschreibung der konkreten Aufgaben der verschiedenen Berufsgruppen der Teams -  Pfarrer*innen, Kirchenmusiker*innen und Gemeindepädagog*innen - (Rollenklarheit) wird zurzeit entwickelt und der 13. Kirchensynode im Jahr 2022 vorgelegt.

·         Das Konzept soll außerdem orts- und aufgabenbezogene Dienste vorsehen. Das heißt, Mitarbeitende sollen mit einem bestimmten Stellenanteil einen festgelegten territorialen Bereich betreuen und mit dem weiteren Stellenanteil Aufgaben im Dekanat  oder im Nachbarschaftsraum übernehmen.

 

Fragen in der synodalen Debatte in der 12. Tagung der 12. Synode bezogen sich u. a. darauf, wo in den Teams die Kinder- und Jugendarbeit zu verorten sei. Angeregt wurde auch, ob der ehrenamtliche Verkündigungsdienst in die interprofessionellen Teams aufgenommen werden könne. Die Aussprache wurde unterbrochen und wird in der Novembertagung der Synode fortgeführt. Dort sollen dann auch die o.g. Richtungsbeschlüsse verabschiedet werden.

Folgende Anträge wurden in der Synode am 11. September 2021 in Worms dazu gestellt

Beschluss auf der Herbstsynode 2021

Quelle: Synodaldrucksache Nr. 35/21

Die Einbringungsrede zum Verkündigungsgesetz von Oberkirchenrat Jens Böhm auf der EKHN Synode am 20. Mai 2022

to top