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Zwischenbericht Arbeitspaket 1: Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen

EKHNKeyvisual Arbeitspaket 1: Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüsse

Deutlich stärkere regionale Zusammenarbeit und bessere Vernetzung

Stand: 2020 (ARCHIV)

Auftrag

Die EKHN und ihre Kirchengemeinden müssen sich noch stärker öffnen und regional vernetzen – untereinander, aber auch mit ökumenischen, kommunalen und anderen zivil­gesell­schaft­lichen Partnern.

Herausforderungen

Die EKHN wird im Jahr 2030 rund 20 Prozent weniger Mitglieder haben – perspektivisch könnten es bis 2060 rund 55 Prozent weniger Menschen sein. Ohne Veränderungen in der Organisation auf allen Ebenen der EKHN werden viele Gemeinden deutlich kleiner. Die personellen und finanziellen Ressourcen, um kleine Gemeinden als eigenständige Körper­schaften in der EKHN zu erhalten, werden knapper. Gleichzeitig gilt es, mit Menschen in der Kirche und in der Gesellschaft Kirche zu gestalten.

Konsequenzen

Die EKHN will handlungsfähig bleiben und Ehren- und Haupt­amtliche nicht überfordern. Sie entwickelt derzeit drei Szenarien, die Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüsse von Gemeinden fördern sollen. Dafür sind erste Grundlinien beschrieben, die in Resonanzgruppen differenziert, diskutiert, weiterentwickelt und der Synode als mögliche Optionen vorgelegt werden sollen:

Szenario 1: Bildung größerer Körperschaften öffentlichen Rechts

Der Vorschlag sieht vor, bis 2030 perspektivisch 300 größere Körperschaften öffentlichen Rechts mit jeweils circa 4.000 Mitgliedern zu bilden.

Innerhalb der neuen Rechtsträger bleiben Ortsgemeinden mit individuellen Profilen erhalten.

Gemeindebüros werden an einem Ort zusammengeführt. Bestehende Stellenanteile addieren sich zu einer serviceorientierteren Verwaltungsstruktur.

Szenario 2: Ausbau eines Bonussystems für Zusammenschlüsse

Die EKHN schafft finanzielle Anreize für Zusammenschlüsse. Dazu wird das bisherige Zuweisungs­system verändert und beispielsweise die Gottesdienstpauschale umgeschichtet.

Szenario 3: Weiterentwicklung des Regionalgesetzes

Die EKHN legt im Regionalgesetz Nachbarschaftsräume fest und schafft einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit von Gemeinden. Die Dekanate verteilen dazu eigen­verant­wortlich Pfarrstellen und entwickeln eine langfristige Strategie für die Gebäude im Dekanat.

Weitere Überlegungen:

Orientierung am Gemeinwesen und Sozialraum

Die EKHN denkt über Gestaltungsprinzipien der regionalen Entwicklung nach. Sie will die Arbeit im sozialen Nahraum stärken und sich mehr an den Bedürfnissen und Themen der Menschen im Gemeinwesen orientieren. Sie will zielgruppen- und ressortübergreifend handeln und sich dazu stärker vernetzen – auch mit anderen katholischen und evangelischen Gemeinden oder zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, die nicht kirchlich verfasst sind.

Um die Arbeit im Sozialraum zu fördern, könnten sozialräumliche Kriterien wie Bevölkerungs­zahl oder die Zahl von Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen in die Zuweisungen an Kirchengemeinden eingerechnet werden.

Weitere Überlegungen:

Kooperationen über die Grenzen der EKHN hinaus

Die EKHN denkt auch über Fusionen und Kooperationen über ihre territorialen Grenzen hinaus nach.

Sie will die Chancen und das Einsparpotential durch die Zusammenarbeit mit benachbarten Landeskirchen für unterschiedliche Arbeitsbereiche und Fachstellen prüfen.

 

 

Empfehlungen

Die EKHN will in den Regionen größere Einheiten bilden. Die Zusammenarbeit kann gefördert werden durch Veränderungen des rechtlichen Rahmens, durch Zuweisungen, finanzielle Anreize oder die Weiterentwicklung des Regionalgesetzes.

Die EKHN will die Arbeit im sozialen Nahraum stärken.

Die EKHN will auf ihre Nachbarkirchen zugehen und Möglichkeiten für weitere Kooperationen sondieren.

Weitere Arbeitsschritte

Die Arbeitsgruppe arbeitet die unterschiedlichen Szenarien weiter aus und analysiert Chancen und Potenziale für die weitere Entwicklung.

 

 

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