Datenschutz in der EKHN
Im Mai 2018 fand eine große Änderung im Bereich des Datenschutzes statt, welche den Namen „Datenschutzgrundverordnung“ (DSGVO) trägt. Im Rahmen dieser Verordnung haben sich alle 27 Mitgliedsstaaten der EU auf ein einheitliches Grundregelwerk zum Datenschutz geeinigt. Die Auswirkungen dieser Vereinheitlichung betreffen auch das kirchliche Umfeld, denn letztlich war das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) mit der europäische Norm in Einklang zu bringen.
Zwar sind die inhaltlichen Änderungen gegenüber schon jetzt geltendem Recht gering, aber aufgrund verschärfter Sanktionen und einem deutlich gestärkten Informations- und Auskunftsrecht an Betroffene sollten Gemeinden und Einrichtungen ihren Datenschutz überprüfen und wo notwendig, Anpassungen und Änderungen ihrer Prozesse zum Schutz personenbezogener Daten vornehmen.
Alle Einrichtungen müssen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Dafür muss das jeweilige Leitungsorgan sorgen. Denn letztlich haftet der Vorstand, Vorsitzende, Geschäftsführer etc. bei auftretenden Datenschutzverstößen. Jede Einrichtung in der EKHN muss einen eigenen örtlich Beauftragten für den Datenschutz bestellen, wenn bei ihr in der Regel mehr als zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind oder die Kerntätigkeit der verantwortlichen Stelle in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht.
Örtlich Beauftragte für den Datenschutz wirken hin auf die Einhaltung des Datenschutzes und unterstützen die kirchliche Einrichtung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung der kirchliche Einrichtung und der Beschäftigten
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Information und Schulung der Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der unabhängigen Aufsichtsbehörde
- Beratung der kirchliche Einrichtung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung der Durchführung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kirchenverwaltung EKHN.
Aufgabenbereiche
Die örtlichen Datenschutzbeauftragten der Kirchenverwaltung sind laut §7 DSVO für die Kirchenverwaltung sowie die dort benannten Stellen zuständig. Im Rahmen der augesprochenen Bestellungen sind die öDSB tätig.
Alle anderen Einrichtungen der verfassten Kirche wenden sich an das Datenschutzreferat der Kirchenverwaltung.
Onlinesprechstunde
Allgemeiner Austausch zu aktuellen Datenschutzfragen. Die Datenschutzbeauftragten der Kirchenverwaltung beantworten Ihre Anfragen. Beginn ist jeweils 10:00 Uhr. Der Link zur Onlineveranstaltung wird vor dem Termin hier und auf der Webseite der Ehrenamtsakademie veröffentlicht.
Datenschutzbeauftragter der EKD
Die Aufgaben der Datenschutzaufsicht der EKHN werden durch den Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) wahrgenommen. Als Ansprechpartner für Datenschutzanfragen aus dem Bereich der EKHN ist das Team der Außenstelle Dortmund des BfD EKD zuständig. Wenn Sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch Stellen der EKHN in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, wenden Sie sich bitte an:
Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland
Außenstelle Dortmund
Friedhof 4, 44135 Dortmund
Telefon: 0231/533827-0 | Fax: 0231/533827-20
Kontakt
Datenschutzbeauftragter
Claus-Christian Schneider-Pardun
Tel.: 0 61 51 / 405 -326
Rechtliche Auskünfte, juristische Unterstützung
Oberkirchenrätin Sabine Langmaack
Tel.: 0 61 51 / 405 -485
Downloads und Links
Allgemeines zum kirchlichen Datenschutz:
Mustervorlagen, die bereits an das neue Datenschutzgesetz angepasst wurden u.a. für Auftragsdatenverarbeitung und Mitarbeiterverpflichtung:Angepasste EKD Mustervorlagen
Handreichungen u.a. zu Erstellung eines Datenschutz-Konzepts, Verschlüsselung von Protokollen oder Nutzung von Clouds:
Handreichung EKD
Kurzpapiere der EKD zum Datenschutz
Infos für Organisationen, die nicht dem kirchlichen Datenschutz sondern der DSGVO unterliegen (Empfehlenswert sind die Muster für Vereine):
Vorlagen des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
(Wer sich nicht sicher ist, welches Datenschutzrecht für die eigene Organisation gilt, erhält Auskunft bei der angegebenen Kontaktadresse)