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Tipps für Gemeindebriefredaktionen

Ehrenamtlich arbeitende Gemeindemitglieder und PfarrerInnen setzen sich engagiert für einen guten Gemeindebrief ein. Anhand von Schulungen haben sich viele das nötige journalistische Handwerkszeug angeeignet. Hier haben Sie die Gelegenheit, die wichtigsten Tipps nachzulesen.

Urheberrecht bei Bildern beachten

Ein aktueller Fall aus der Praxis der EKHN: Eine Kirchengemeinde sucht im Internet Fotos und druckt sie – ohne weitere Nachfrage oder Genehmigung - im Gemeindebrief ab. Den Gemeindebrief stellt sie später auf die Gemeinde-Internetseiten. Viele Monate später meldet sich ein Anwaltsbüro bei der Gemeinde und fordert für die ungenehmigte Nutzung des Fotos erstens nachträglich einige Hundert Euro Honorar für den Fotografen und Urheber des Bildes. Und zweitens muss die Gemeinde einige weitere Hundert Euro Anwaltsgebühren zahlen. Gesamtkosten für die Gemeinde für ein Bild: ca. 800 Euro

Kirchenjuristin und Oberkirchenrätin Sabine Langmaack aus der Kirchenverwaltung der EKHN erinnert die Gemeindebriefredaktionen in diesem Zusammenhang daran, „dass das Urheberrecht an allen Werken (Fotos, Straßenkarten, Texten, Grafiken) erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben der Urheber und seine Erben das ausschließliche Nutzungsrecht. Jede Nutzung eines geschützten Werkes ist genehmigungspflichtig und kostet in der Regel Geld. Die ungenehmigte Nutzung ist durch die Qualität der modernen Suchsoftware nicht mehr unbemerkt möglich. Dies verursacht erhebliche Kosten für die Nutzung und den Rechtsanwalt der Urhebers, der ebenfalls zu bezahlen ist.“

Also: Immer auf das Urheberrecht achten! Niemals Fotos aus dem Internet ohne Genehmigung für Gemeinde-Veröffentlichungen nutzen!

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