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Neues Umsatzsteuerrecht für kirchliche Körperschaften

EKHN/NestmannGrafik Umsatzsteuer in Kirchengemeinden und Dekanaten

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Hilfestellungen zum Thema Umsatzsteuer. Bleiben Sie auf dem Laufenden ...

Umsatzsteuer in der EKHN • Infobrief Nr. 6 • Dezember 2022

Thema dieser Ausgabe:

  • Das Projekt Umsatzsteuer hat Sie zuletzt im April 2022 mit Infobrief 5 über den Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts ab 1. Januar 2023 informiert. Nun zeichnet sich ab, dass das Inkrafttreten von § 2b UStG für Körperschaften, die sich für die Optionserklärung entschieden hatten, nochmals verschoben wird.

Umsatzsteuer in der EKHN • Infobrief Nr. 5 • April 2022

Themen dieser Ausgabe:

  • Was bisher geleistet wurde
  • Aktueller Projektstatus
  • Wie geht es weiter?

Umsatzsteuer in der EKHN • Infobrief Nr. 4 • September 2021

Themen dieser Ausgabe:

  • Schulungen in der Fläche
  • Fachliche Hilfsmaterialien
  • Wie geht es weiter?

UMSATZSTEUER IN DER EKHN: Übergangsphase bis 2023 effizient nutzen

Themen der Ausgabe Nr. 3 • Mai 2021:

  • Erhebung steuerlicher Sachverhalte
  • Auswirkungen der Änderungen des UStG
  • Bedarfsgerechte Schulungen
  • Buchungsstart in MACH
  • Übergangszeit bis 2023

Infobrief Nr. 3 • Mai 2021

Bildquelle: Marian Nestmann/EKHNUmsatzsteuer in der EKHN - Infobrief 2

Umsatzsteuer in der EKHN: Mehr Zeit für eine gründliche Vorbereitung

Der 2. Info-Brief im September 2020 teilt mit, dass der Bundesrat dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt hat. Das Gesetz beinhaltet auch eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das neue Recht, nach dem auch alle kirchlichen Körperschaften grundsätzlich als Unternehmerinnen gelten, wird damit erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die gewonnene Zeit sollte sinnvoll genutzt werden, um sich bestmöglich auf die Steuerpflicht vorzubereiten.

Umsatzsteuer in der EKHN - Mehr Zeit für gründliche Vorbereitung (PDF)

Quelle: EKHN/NestmannUmsatzsteuersenkung

Corona-Konjunkturpaket: Befristete Senkung der Umsatzsteuersätze

Das sogenannte »Konjunkturpaket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie« sieht eine vom 1.7. bis 31.12.2020 befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent vor. Aus gemeindlicher Sicht sind finanzielle Auswirkungen beim Einkauf möglich. Unmittelbarer umsatzsteuerrechtlicher Handlungsbedarf ergibt sich nur für die Gemeinden, die heute schon umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen, zum Beispiel aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Was bedeutet die Änderung konkret für Kirchengemeinden und Dekanate?
mehr in der Handreichung zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze (PDF)

EKHN/NestmannKalenderzahlen, 2023 markiert

Co­ro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz:

Kirchen dürfen das bisherige Umsatzsteuerrecht voraussichtlich zwei Jahre länger anwenden

Zur Be­wäl­ti­gung der Folgen der Corona-Pandemie will die Bundesregierung dem Bundestag ein Ge­setz zur Um­set­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nah­men vorlegen. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen umsatzsteuerlichen Regelungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das neue Recht, nachdem auch alle kirchlichen Körperschaften grundsätzlich als Unternehmerinnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten und somit für ihre Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden können, wird voraussichtlich erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Lesen Sie weiter im PDF

Nach einer Gesetzesänderung gelten kirchliche Körperschaften der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ab dem 1. Januar 2023 in der Regel als Unternehmerinnen im Sinne des Umsatzsteuerrechts. In dieser Kurzhandreichung stellen wir die häufigsten Einnahmearten und ihre umsatzsteuerliche Behandlung vor.

Kurzhandreichung „Umsatzsteuer in Kirchengemeinden und Dekanaten”
Die wichtigsten Umsätze und der Umgang mit ihnen – Basiswissen für Vorstände und Sekretariate von Kirchengemeinden, Dekanaten und kirchlichen Verbänden der EKHN [EKHN, Ausgabe 1.1, 14-05-2020]

Detaillierte Informationen zu vielen steuerfachlichen Fragen finden Sie auch in der Handreichung der EKD:

Handreichung zu Umsatzsteuerpflichten kirchlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2b UStG ab 1. Januar 2023

Informationen über das Umsatzsteuerprojekt der EKHN, die Unterstützungsmaßnahmen für Kirchengemeinden und Dekanate finden Sie im Info-Brief an alle Vorstände und Verantwortlichen in der EKHN.

 

Umsatzsteuer in der EKHN – Info-Brief 1, Februar 2020

Wichtiger Hinweis für die Planung Ihrer Veranstaltungen ab 2023: Veranstalten Sie als Kirchengemeinde oder Dekanat keine Reisen oder Ausflüge mehr selbst!
Umsätze aus Reiseleistungen zählen nämlich in voller Höhe zu den steuerpflichtigen Umsätzen.

Tipps zum Umgang mit der Umsatzsteuer in Kirchengemeinden und Dekanaten
[Tipp 1, Februar 2020]

Steuer ABC

  • 20210715 Begleitschreiben SKE.pdfBegleitschreiben Sachkostenerstattungen: Leistungsaustausch unter kirchlichen Rechtsträgern / zu Dritten
  • 20230824 ABC KiTa-Leistungen V2.1.pdfDieses Merkblatt gibt einen Überblick über die Anwendung des Umsatzsteuerrechts für kirchliche Betreuungs- und Kindertageseinrichtungen. Änderungen zur Vorversion sind gelb hinterlegt. Auflage 2.1, 24.08.2023
  • 20230824 Steuer ABC V5.1.pdfDieses Merkblatt gibt einen Überblick über die Anwendung des Umsatzsteuerrechts kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts. Änderungen zur Vorversion sind gelb hinterlegt. Auflage 5.1, 24.08.2023

Merkblätter

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