5. Sonntag nach Trinitatis
9.7.2023: Für die inklusive Gemeindearbeit
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17.01.2023
pwb
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Die EKHN fühlt sich der von der UNO beschlossenen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und dem darin geforderten Konzept der Inklusion verpflichtet. Doch noch immer werden Menschen mit Lernschwierigkeiten und anderen Ausgrenzungsrisiken aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens ausgeschlossen. Zwei Beispiele:
Unsere Sprache ist oft viel zu kompliziert – im Gottesdienst, aber auch anderswo. Leichte Sprache kann allen Menschen das Verstehen erleichtern.
Manche Menschen brauchen Unterstützung, um an den Angeboten unserer Kirchengemeinden teilnehmen zu können. Nicht immer können Angehörige diesen Assistenzbedarf abdecken.
Inklusion heißt, diese und andere Ausschlüsse zu überwinden und den Menschen eine gleichberechtigte, gleich-würdige und voraussetzungslose Teilhabe am gesellschaftlichen und kirchlichen Leben zu ermöglichen. Dafür wird diese Kollekte erbeten.