Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Kollekten

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Mit der Kollekte lässt sich Gutes bewirken! Während eines evangelischen Präsenz-Gottesdienstes kommt der Moment meist während des Liedes nach der Predigt: Die Besucher:innen nehmen nacheinander ein Körbchen oder einen Klingelbeutel in Empfang und legen einen Geldbetrag hinein - die Kollekte. Auch am Ausgang der Kirche kann gespendet werden, zudem ist in einigen Kirchen ein Opferstock aufgestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, digital die Kollekte zu entrichten. Die Kollekte (von lateinisch: colligere „sammeln“) kommt meist bedürftigen Menschen zugute - am Ende des Gottesdienstes erklärt die oder der Geistliche den Spendenzweck. Die Kollekte gilt als Zeichen für die Einheit von Verkündigung und praktischer Nächstenliebe. Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor. Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode
für zwei Jahre festgelegt. Hier bietet der Kollektenplan eine übersichtliche Orientierung.

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