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Kollektenplan

15. Sonntag nach Trinitatis

17.9.2023: Für die Arbeit der Diakonie Hessen

Die Diakonie nimmt viele soziale Aufgaben im Bereich der EKHN wahr - überall dort, wo Menschen Hilfe benötigen. Mit der heutigen Kollekte werden neben aktuellen diakonischen Aufgaben auch die Gewinnung von Fachkräften für die sozialen Berufe, die Freiwilligendienste sowie die Begleitung und Fortbildung von Ehrenamtlichen gefördert.

Zwei Wäscheklammern mit aufgemalten Gesichtern Diakonie Hessen

17. Sonntag nach Trinitatis / Erntedank

1.10.2023: Für „Brot für die Welt“ (Diakonie Deutschland)

„Brot für die Welt“ unterstützt auf der ganzen Welt Organisationen, die sich für die Überwindung von Armut und Ungerechtigkeit einsetzen. Ein Beispiel ist die „Brot für die Welt“-Partnerorganisation TSURO. Sie hilft Kleinbauernfamilien im stark vom Klimawandel betroffenen Simbabwe, trotz der schwierigen Bedingungen erfolgreich Landwirtschaft zu betreiben.

Auf dem Boden ausgebreitete Getreidesorten © Karin Schermbrucker / Brot für die Welt

19. Sonntag nach Trinitatis

15.10.2023: Für die Gefängnisseelsorge

„Ich bin gefangen gewesen und ihr habt mich besucht“ (Matt.25,36). Die Gefängnisseelsorge arbeitet seelsorgerlich und diakonisch. Sie steht allen Gefangenen und Bediensteten in scheinbar ausweglosen Situationen zur Seite. Sie unterstützt mittellose Gefangene und ihre Familien finanziell, übernimmt Fahrtkosten und verschenkt fremdsprachige Bibeln.

Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen am Tisch und unterhalten sich. © Bremische Evangelische Kirche / fundus.ekhn.de

22. Sonntag nach Trinitatis

5.11.2023 (A): Für das Gustav-Adolf-Werk der EKHN sowie für Kirchen helfen Kirchen

Das Zentrum des sozialdiakonischen Werks „Barrio Borro“ in einem Armenviertel in Montevideo in Uruguay hat eine absolute Ausnahmestellung durch seine Arbeit mit Behinderten. Das Gebäude muss für Menschen mit begrenzter Mobilität angepasst werden und benötigt neue Türen, Rampen und den Umbau von Toiletten.

GAW Hessen Nassau

22. Sonntag nach Trinitatis

5.11.2023 (B): Für Kirchen helfen Kirchen

In Sambia erleiden viele Kinder Gewalt, werden zwangsverheiratet oder als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. Die „United Church of Zambia“ tritt in ihren Schulen und Gemeinden für Kinderrechte ein und schafft Strukturen, um Kinder in der sambischen Gesellschaft nachhaltig vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Logo von Kirchen helfen Kirchen Kirchen helfen Kirchen

Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres

19.11.2023 (A): Für die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“

Die Aktion „Hoffnung für Osteuropa“ unterstützt unter anderem ein Kinderhospiz in Rumänien. Diese Einrichtung ist in dem Land einzigartig und bietet in dem prekären Gesundheitssystem ein Lichtblick für Familien und Kinder, die auf Hilfe, Zuwendung und Linderung angewiesen sind. Das Kinderhospiz wird für sie ein Zuhause für die Zeit, die ihnen bleibt.

Kleinkind steht in Gitterbettchen Hoffnung für Osteuropa

Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres

19.11.2023 (B): Für die Initiative Polen-Deutschland – Zeichen der Hoffnung

Durch Zeitzeugengespräche mit polnischen KZ-Überlebenden, die unter nationalsozialistischer deutscher Besatzung gelitten haben, in Schulen und Gemeinden leistet „Zeichen der Hoffnung“ einen Beitrag der Aufklärung für die nachwachsende Generation und geht Schritte der Versöhnung zwischen Deutschen und Polen.

Logo von Zeichen der Hoffnung Zeichen der Hoffnung

Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres

19.11.2023 (C): Für die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF & ASF)

Jährlich engagieren sich etwa 5.000 Menschen weltweit freiwillig in den Friedensdiensten, Workcamps und Fachdiensten der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden und der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste. Sie unterstützen Umweltschutz, Menschenrechtsinitiativen, Bildungsprogramme und soziale Einrichtungen. Sie bringen frische Ideen und vielfältiges Engagement zurück.

Zwei Frauen sitzen im Hof eines Bauernhofes und unterhalten sich. AGDF

Ewigkeitssonntag

26.11.2023: Für die AG Hospiz der EKHN

Die „Arbeitsgemeinschaft Hospiz“ unterstützt die örtlichen Hospizdienste unserer Kirche. Sie ermöglicht den ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und -begleitern die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und unterstützt den Aufbau neuer Arbeitsfelder – wie zum Beispiel die Sterbebegleitung bei Menschen mit Demenz oder geistigen Behinderungen.

Verschwommen im Hintergrund ist ein Mann und eine Frau zu sehen, wobei der Mann auf dem Bett der Frau sitzt, in welchem sie liegt, und ihr aus einem Buch vorliest. Sie schaut ihn an. Scharf im Vordergrund ist eine Glasvase mit einer roten Doldenblüte zu sehen. © Tobias Frick / fundus.ekhn.de

2. Sonntag im Advent

10.12.2023 (A): Für die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau

Der Landesverband „Evangelische Frauen in Hessen und Nassau“ unterstützt Frauen in ihrer ehrenamtlichen Arbeit in Gemeinden und Regionen. Er bietet Werkstätten und Seminare an, zum Beispiel zum Weltgebetstag oder dem Gottesdienst zum 2. Advent. Spirituelle Impulse, Arbeitshefte und Newsletter sind wertvolles Material für Frauengruppen und Frauenhilfen.

Solidaritätsaktion © EKHN / Rolf Oeser

Spenden und Sammlungen gehören seit Alters her fest zum Gottesdienst der christlichen Gemeinde. Sie richten sich als Ausdruck des Dankes an Gott, nehmen aber gleichzeitig als Zeichen der Solidarität und vor allem der Nächstenliebe den Mitmenschen in den Blick.

In diesem Sinn sind Kollekten und Spenden ein fester Bestandteil auch unserer Gottesdienste heute. In diesem doppelten Sinn möge der Umgang mit den Pflichtkollekten und den Kollekten in Eigenverantwortung der Gemeinden im Rahmen der kirchlichen Vorgaben verantwortlich gestaltet werden. 

Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor. 

Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben.

Erhebung von Kollekten

Bei den Kollekten sieht die Kollektenordnung der EKHN verbindliche, empfohlene und freigestellte Kollekten vor.

Kollekten, deren Erhebung verbindlich für alle Kirchengemeinden vorgeschrieben ist, werden von der Kirchensynode für zwei Jahre festgelegt. Die Zweckbestimmung der Kollekte ist im jeweiligen Gottesdienst der Gemeinde mit einer entsprechenden Empfehlung bekannt zu geben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, bereits vorher, z. B. im Gemeindebrief, auf die jeweilige Kollekte hinzuweisen. Hier bietet sich an, auf die angegebene Internet-Adresse der Kollektenempfänger hinzuweisen.

Fällt eine verbindliche Kollekte auf einen Tag, an dem mehrere Gottesdienste stattfinden, z. B. Heiligabend, sind alle Kollekteneinnahmen dieser Gottesdienste für den vorgegebenen Zweck abzuführen.

Im Regelfall enthält der Kollektenplan einen Kollektenempfänger. Die Kirchensynode hat aber die Möglichkeit, Wahlpflichtkollekten festzulegen. Diese Kollekten dienen dazu, möglichst viele Kollektenempfänger zu berücksichtigen und den Kirchenvorständen Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Die Kirchenvorstände müssen sich allerdings rechtzeitig entscheiden, welchen Kollektenempfänger sie berücksichtigen wollen. Selbstverständlich kann der im Rahmen der Wahlpflichtkollekte nicht berücksichtigte Kollektenempfänger vom Kirchenvorstand für eine der freien Kollekten bedacht werden.

Downloads zum Kollektenplan 2023




Handreichung zur KollO und KollVO

Downloads zum Kollektenplan 2025/2026

Downloads zum Kollektenplan 2024

Downloads zum Kollektenplan 2022

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