Abschnitt 2. Wahlvorbereitung
§ 8 Einheitswahl.
Sofern der Kirchenvorstand nichts anderes beschließt, bildet die Kirchengemeinde für die Kirchenvorstandswahl einen Wahlbezirk.
Kommentar zu § 8:
1. Die Kirchenvorstandswahl wird grundsätzlich als Einheitswahl durchgeführt wird, d.h. die gesamte Kirchengemeinde bildet einen Wahlbezirk.
2. Auch bei der Einheitswahl können mehrere Wahllokale eingerichtet werden.
3. Für die gesamte Kirchengemeinde wird ein Wahlvorschlag aufgestellt. Zur Stimmabgabe sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder aufgerufen.