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Abschnitt 3. Wahl

§ 16. Wahltermin.

Die Wahl findet an dem von der Kirchenleitung hierfür bestimmten Sonntag statt.

Kommentar zu § 16:

1. Die Kirchenleitung hat als allgemeinen Wahltermin Sonntag, den 13. Juni 2021 bestimmt.

2. Wenn Ersatzwahlen im Zuge der allgemeinen Kirchenvorstandswahl durchgeführt werden müssen, gibt die Kirchenverwaltung den Ersatzwahlplan vor (§ 10 KGWO, Stichwort: unvollständiger Wahlvorschlag).

3. Termine für Ersatzwahlen oder erforderliche Neuwahlen werden in allen anderen Fällen vom Dekanatssynodalvorstand im Benehmen, d. h. in Absprache, mit dem betreffenden Kirchenvorstand und der Kirchenverwaltung festgelegt.

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