Rechtlicher Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO)
Liebe Kirchenvorsteherinnen,
liebe Kirchenvorsteher,
der „Rechtliche Leitfaden zur Kirchengemeindeordnung (KGO)“ erläutert und kommentiert die Kirchengemeindeordnung (KGO) als eines der grundlegenden Gesetze für die Kirchenvorstandsarbeit.
Den reinen Gesetzestext der KGO finden Sie zusätzlich im Fachinformationssystem Kirchenrecht
Vielleicht werden Sie sich fragen, welchen Wert der Leitfaden für Ihre Arbeit hat. Die Erläuterungen und Kommentierungen haben alle den Stellenwert einer verbindlichen Rechtsauskunft der Kirchenverwaltung. Sie können sich also in Ihrer täglichen, ganz praktischen Kirchenvorstandsarbeit auf die Erläuterungen des rechtlichen Leitfadens stützen und sind damit rechtlich auf der sicheren Seite. Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich auch Entscheidungen unseres Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts in unseren Kommentierungen berücksichtigen.
Kommentierungen zu aktuellen Gesetzesänderungen in der KGO sind mit dem
Hinweis versehen.
Diese Online-Version des Rechtlichen Leitfadens wird dauerhaft gepflegt und ergänzt. Aktueller Stand: Januar 2023. Dadurch steht Ihnen in Zukunft immer eine aktuelle Kommentierung zur Verfügung.
Komplettiert wird die Internet-Version des Leitfadens durch die Verlinkung mit Arbeitshilfen (Vorlagen und Muster als Download beispielsweise für die Geschäftsordnung des Kirchenvorstands, Pfarrdienstordnungen, das Protokoll der Kirchenvorstandssitzung, für Beschlussvorlagen und Protokollauszüge, die Datenschutzerklärung) und mit anderen kirchlichen Gesetzen und Verordnungen, sodass Sie mit einem Klick die Vorlagen und Muster sowie die weiterführenden Rechtsgrundlagen finden, die Sie brauchen.
Sie finden im Rechtlichen Leitfaden keine Antwort auf Ihre Frage zur KGO oder haben einen Fehler gefunden? Dann mailen Sie uns. petra.zander@ekhn.de Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Sie tragen so auch dazu bei, dass wir unsere Kommentierung zum Nutzen aller stetig ausbauen und verbessern können.
Aus Darmstadt grüßt Sie freundlich
Petra Zander
Oberkirchenrätin