Pachtpreise – welcher Betrag ist angemessen?

Die Ermittlung der örtlich üblichen Pacht ist ein wesentlicher Aspekt bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Landpachtvertrages, um im Zuge der Bewirtschaftung von kirchlichem Landvermögen verantwortungsvoll und sorgsam zu handeln.
Welche Aspekte spielen für die Bestimmung der Pacht eine Rolle?
Bestimmend bei der Festlegung der Pacht ist die Nutzungsart der Grundstücke. Mit Rebland und Obstanlagen sind höhere Erlöse verbunden als mit Ackerland. Ackerland wiederum ist vielfältiger und intensiver nutzbar als Grünland. Weitere Kriterien sind die Bodenqualität, Lage, Grundstücksgröße und -zuschnitt.
Der Pachtpreis setzt sich insofern aus verschiedenen Faktoren zusammen:
⊗ Bodenqualität
⊗ Nachfrage in Bezug auf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse (z. B. Anbau für erneuerbare Energien)
⊗ Einkommensentwicklung der Pächter (Windkraftanlagen, Baugebiete, Milchpreis, Zuckerrüben)
⊗ Grundstückszuschnitt (nach Flurbereinigung)
Wo erhält man Angaben zur Bodenqualität für ein Grundstück?
Die amtlich ermittelte Ertragsmesszahl kennzeichnet die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens auf Grund von Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatischen Verhältnissen. Sie wird in einem amtlichen Kataster geführt.
Flurstücks- und Eigentümernachweise mit Bodenschätzung können in Hessen als Auszug aus dem Liegenschaftskataster bei den „Ämtern für Bodenmanagement“ schriftlich, per FAX oder E-Mail kostenlos angefordert werden.
In Rheinland-Pfalz nennt sich die Behörde „Vermessungs- und Katasteramt“ und erhebt Gebühren in Höhe von 3,20 € pro Auszug, mindestens 15 € je Anforderung.
Wie errechnet sich aus der Bodenqualität die Pacht?
Anhand des Beispiels könnte eine Pachtberechnung wie folgt aussehen:
Das Grundstück hat eine Gesamtertragsmesszahl von 38.855. Diese Summe multipliziert mit 100 geteilt durch die Gesamtgröße (55.428 m²) ergibt einen Quotient von 70 Bodenpunkten. Diese Zahl spiegelt die Bodenqualität des gesamten Grundstückes im Durchschnitt wieder. Bei Ackergrundstücken wird diese Zahl mit 5 (Grünland 3) multipliziert und ergibt ein Produkt von 350 € jährlicher Pacht für dieses Grundstück pro Hektar.
Für das Gesamtgrundstück sind dies dann 1.939,98 €. Bezogen auf den Grundstückswert von 138.570 € eine Rentabilität von ca. 1,4 %. Dieser Betrag kann nur ein kleiner Richtwert sein.
Wie können Pachtpreise verglichen werden?
Zum Vergleich hier durchschnittliche Pachtpreise je Hektar für bereits abgeschlossene Pachtverträge:
Bundesland | Hessen | Rheinland-Pfalz |
---|---|---|
Ackerland | 192,00 € | 209,00 € |
Dauergrünland | 87,00 € | 96,00 € |
Rebflächen | --- | 881,00 € |
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016)
Tipp
Die Ortslandwirte haben einen guten Überblick über die Pachtsituation direkt vor Ort. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass diese vorrangig die Interessen der Landwirte vertreten und die Pachtpreise eher im unteren Bereich ansiedeln.
Die Evangelischen Regionalverwaltungen verfügen in vielen Fällen über Vergleichswerte von benachbarten Kirchengemeinden, die vielleicht erst vor kurzer Zeit Pachtverträge geschlossen haben.