Zeitplan
Nr. | Termin | Aufgabe und Arbeitshilfen |
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43. | Mittwoch, 1. September 2021 | Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands (§ 24 Abs. 1 KGO). |
44. | 5./12. September 2021 | Einführung der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder (§ 24 Abs. 1 KGO) im Gottesdienst. Beurkundung der Einführung |
45. | anschließend | Konstituierenden Sitzung des Kirchenvorstands, vorbereitet durch den amtierenden Kirchenvorstand und unter Vorsitz der/ des Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrers (§ 26 Absatz 3 KGO). Mitteilung der gewählten KV-Mitglieder an den DSV (§ 31 Abs. 4 KGO) Gemeindebüro pflegt die Telefonnummern und Mail-Adressen der KV-Mitglieder als Zielgruppe im KirA-Meldewesenprogramm ein (§ 7 Abs. 3, 3a MeldVO) |
46. | anschließend | Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand Geschäftsübergabe durch die/den amtierenden KV-Vorsitzende/n. Vorlage - Erklärung zur Vernichtung von Unterlagen bei Beendigung der Kirchenvorstandstätigkeit Die Geschäftsübergabe an die neugewählten Kirchenvorstandsvorsitzenden wird durch den DSV begleitet. Protokoll - Übergabe der Geschäfte (zum Ausfüllen am PC) Protokoll - Übergabe der Geschäfte (zum handschriftlichen Ausfüllen) Checkliste für den neu gewählten Kirchenvorstand Kirchenvorstand nimmt seine Arbeit auf, insb.: - Beschluss einer Geschäftsordnung/Bestätigung der Fortgeltung der Geschäftsordnung des Vorgängerkirchenvorstands - Beschluss einer Pfarrdienstordnung/Durchsicht der bestehenden Pfarrdienstordnung auf Anpassungsbedarf - Bildung eines Kinder- und Jugendausschusses, § 10 KJO - Bildung eines Diakonieausschusses/Beauftragung eines/einer Diakoniebeauftragten, § 4 DiakG |
47. | bis Freitag, 17. September 2021 | Der DSV teilt dem Kirchenvorstand die Anzahl der von der Kirchengemeinde zu wählenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode mit und weist bei pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden auf die Möglichkeit der Wahl eines Gemeindemitglieds als gemeinsame Vertretung hin |
Herbstferien - 11. Oktober – 22. Oktober 2021 | ||
48. | spätestens bis | Wahl der Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode durch die Kirchenvorstände (§ 2 DSWO). |
49. | bis spätestens | Ablauf der Frist von einer Woche für Einsprüche gegen die Wahlen der Gemeindemitglieder in die Dekanatssynoden. Einsprüche müssen beim Dekanatssynodalvorstand eingelegt werden (§ 8 DSWO). |
50. | bis spätestens | Mitteilung der gewählten Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder mit Name, Vorname, Beruf, kirchlichem Arbeitgeber, Anschrift und Mail-Adresse durch die Kirchenvorstände an den DSV unter Verwendung des Formulars der Kirchenverwaltung. |
Download
- Zeitplan Anschreiben.pdfAnschreiben zum verbindlichen Zeitplan für Kirchenvorstandswahl 2021
- zeitplan leporello.pdfZeitplan zu Kirchenvorstandswahl 2019 als Leporello
- Ausschnitt Zeitplan KV-Wahl Arbeitshilfen ab Nov. 20.pdfErgänzung zum Zeitplan November 2020
Wichtiger Hinweis !
Auf dieser Seite sind die Formulare als Muster hinterlegt.
Die Originaldateien zur Bearbeitung finden Sie in KirA.
Siehe Screenshot ⇓