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Zeitplan

Nr.

Termin

Aufgabe und Arbeitshilfen

43.

Mittwoch, 1. September 2021

Beginn der Amtszeit des neu gewählten Kirchenvorstands (§ 24 Abs. 1 KGO).

44.

5./12. September 2021

Einführung der gewählten Kirchenvorstandsmitglieder (§ 24 Abs. 1 KGO) im Gottesdienst.

Beurkundung der Einführung
Urkunde über die Einführung als Mitglied des Kirchenvorstandes

45.

anschließend

Konstituierenden Sitzung des Kirchenvorstands, vorbereitet durch den amtierenden Kirchenvorstand und unter Vorsitz der/ des Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrers (§ 26 Absatz 3 KGO).

Mitteilung der gewählten KV-Mitglieder an den DSV (§ 31 Abs. 4 KGO)

Gemeindebüro pflegt die Telefonnummern und Mail-Adressen der KV-Mitglieder als Zielgruppe im KirA-Meldewesenprogramm ein (§ 7 Abs. 3, 3a MeldVO)

46.

anschließend

Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand

(§ 27 Abs. 1 KGO).

Geschäftsübergabe durch die/den amtierenden KV-Vorsitzende/n.

Vorlage - Erklärung zur Vernichtung von Unterlagen bei Beendigung der Kirchenvorstandstätigkeit

Die Geschäftsübergabe an die neugewählten Kirchenvorstandsvorsitzenden wird durch den DSV begleitet.

Protokoll - Übergabe der Geschäfte (zum Ausfüllen am PC)

Protokoll - Übergabe der Geschäfte (zum handschriftlichen Ausfüllen)

Checkliste für den neu gewählten Kirchenvorstand

Kirchenvorstand nimmt seine Arbeit auf, insb.:

- Beschluss einer Geschäftsordnung/Bestätigung der Fortgeltung der Geschäftsordnung des Vorgängerkirchenvorstands

- Beschluss einer Pfarrdienstordnung/Durchsicht der bestehenden Pfarrdienstordnung auf Anpassungsbedarf

- Bildung eines Kinder- und Jugendausschusses, § 10 KJO

- Bildung eines Diakonieausschusses/Beauftragung eines/einer Diakoniebeauftragten, § 4 DiakG

47.

bis Freitag, 17. September 2021

Der DSV teilt dem Kirchenvorstand die Anzahl der von der Kirchengemeinde zu wählenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode mit und weist bei pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden auf die Möglichkeit der Wahl eines Gemeindemitglieds als gemeinsame Vertretung hin
(§ 6 Absatz 1 Satz 2 DSWO).

Herbstferien - 11. Oktober – 22. Oktober 2021

48.

spätestens bis
Montag, 1. November 2021

Wahl der Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder der Dekanatssynode durch die Kirchenvorstände (§ 2 DSWO).

49.

bis spätestens
Montag, 8. November 2021

Ablauf der Frist von einer Woche für Einsprüche gegen die Wahlen der Gemeindemitglieder in die Dekanatssynoden. Einsprüche müssen beim Dekanatssynodalvorstand eingelegt werden (§ 8 DSWO).

50.

bis spätestens
Montag, 15. November 2021

Mitteilung der gewählten Gemeindemitglieder und stellvertretenden Gemeindemitglieder mit Name, Vorname, Beruf, kirchlichem Arbeitgeber, Anschrift und Mail-Adresse durch die Kirchenvorstände an den DSV unter Verwendung des Formulars der Kirchenverwaltung.

 
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