Gesamt-Mitarbeitervertretung (GMAV)
Die GMAV hat ein Mitwirkungsrecht bei allen Angelegenheiten, die die Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im gesamten Kirchengebiet betreffen und nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission fallen. Dazu ist die GMAV in ständigen Kontakt mit der Kirchenverwaltung, um die Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu vertreten z.B. bei den Neuordnungen der mittleren Ebene, der Arbeitssicherheit, kirchliche Zusatzversorgungskasse, Personalgespräche etc.
Verband der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der EKHN, der EKKW und der Diakonie Hessen
Der VkM nimmt gemäß Satzung die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder wahr.
Er entsendet Mitglieder in die Arbeitsrechtliche Kommission von EKHN und DWHN und vertritt seine Mitglieder in verschiedenen Spitzenorganisationen, wie zum Beispiel im Verwaltungsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse und dem Arbeitslosenfonds.
Der VkM bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz und Rechtsbeistand in Angelegenheiten, die ihr Dienst oder Arbeitsverhältnis betreffen – einschließlich gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen.
Weitere Informationen auf
vkm-hnkw.de