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Korruptionsprävention

Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine wesentliche Grundlage des kirchlichen Dienstes. Das Ansehen der Kirche würde herabgesetzt und das Vertrauen der Allgemeinheit und der Kirchenmitglieder in die Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde gefährdet, wenn diese in Bezug auf ihre Tätigkeit Belohnungen oder Geschenke annehmen würden. Im Interesse einer funktionsgerechten, zweckmäßig und sachlich orientierten Ausübung des Dienstes gilt es, solches Verhalten zu vermeiden.

(aus: Präambel zu den Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau)

Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KorrPrävRL)

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