Bundesfreiwilligendienst
Sämtliche praktischen Informationen und Formulare sind abrufbar unter www.bundesfreiwilligendienst.de
Die Evangelische Freiwilligendienste gGmbH nimmt als bundeszentrale Geschäftsstelle die Gesamtvertretung für die evangelische Trägergruppe im In- und Ausland, in Diakonie, Kirche, Politik und Gesellschaft wahr:
www.ev-freiwilligendienste.de
Gesetzliche Grundlage
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Sonderprogramm
Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlinge
Bundesregierung / Denzel
24.11.2015
pwb
Artikel:
Download PDF
Drucken
Teilen
Feedback
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen eines Sonderprogramms des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) künftig neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen des Regelformats bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung. Ursprünglich war der Start des Programms zum 1. Januar 2016 geplant - jetzt kann es schon zum 1. Dezember 2015 losgehen.
"Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung unserer Willkommenskultur. Damit unterstützen wir das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen, die bei uns ein neues Zuhause finden wollen", sagt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.
Die Plätze werden hälftig von der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), der die meisten kommunalen Einsatzstellen angegliedert sind, und den verbandlichen Zentralstellen administriert. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem "Königsteiner Schlüssel" auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. An diesem Proporz sollen sich auch die verbandlichen Zentralstellen bei der regionalen Unterverteilung ihrer Plätze orientieren.
Sämtliche praktischen Informationen und Formulare sind abrufbar unter www.bundesfreiwilligendienst.de
Die Evangelische Freiwilligendienste gGmbH nimmt als bundeszentrale Geschäftsstelle die Gesamtvertretung für die evangelische Trägergruppe im In- und Ausland, in Diakonie, Kirche, Politik und Gesellschaft wahr:
www.ev-freiwilligendienste.de
Gesetzliche Grundlage
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)