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Rechtlicher Leitfaden zur Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)

Liebe Leserinnen und Leser,

der „Rechtliche Leitfaden zur Dekanatssynodalordnung“ erläutert und kommentiert ein wichtiges Kirchengesetz für die Arbeit im Dekanat. Die Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO) enthält das Wahlrecht für die Wahl der Mitglieder der Dekanatssynode.

Den reinen Gesetzestext der DSWO finden Sie zusätzlich im Fachinformationssystem Kirchenrecht

Vielleicht werden Sie sich fragen, welchen Wert der Leitfaden für Ihre Arbeit hat. Die Erläuterungen und Kommentierungen haben alle den Stellenwert einer verbindlichen Rechtsauskunft der Kirchenverwaltung. Sie können sich also in Ihrer täglichen, ganz praktischen Arbeit auf die Erläuterungen des Rechtlichen Leitfadens stützen und sind damit rechtlich auf der sicheren Seite. Aus diesem Grund werden wir selbstverständlich auch Entscheidungen unseres Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts in unseren Kommentierungen berücksichtigen.

Die Dekanatssynodalwahlordnung wurde 2014 (ABl. 2014) völlig überarbeitet und gilt seitdem unverändert.

Diese Online-Version des Rechtlichen Leitfadens werden wir dauerhaft pflegen und in den Erläuterungen ergänzen. Dadurch wird Ihnen in Zukunft immer eine aktuelle Kommentierung zur Verfügung stehen. 

Komplettiert wird die Internet-Version des Leitfadens durch die Verlinkung mit Arbeitshilfen (Vorlagen und Muster als Download beispielsweise das Protokoll für die Wahl der Pfarrerinnen und Pfarrer) und mit anderen kirchlichen Gesetzen und Verordnungen, sodass Sie mit einem Klick die Vorlagen und Muster sowie die weiterführenden Rechtsgrundlagen finden, die Sie brauchen.

Sie finden im Rechtlichen Leitfaden keine Antwort auf Ihre Frage zur DSWO oder haben einen Fehler gefunden? Dann mailen Sie uns. petra.zander@ekhn-kv.de Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Sie tragen so auch dazu bei, dass wir unsere Kommentierung zum Nutzen aller stetig ausbauen und verbessern können. 

Aus Darmstadt grüßt Sie freundlich

Petra Zander
Oberkirchenrätin 

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