DSO - Abschnitt 1: Das Dekanat
§ 5. Dekanatsbereiche.
Die Aufgabenwahrnehmung im Dekanat kann arbeitsfeldbezogen räumlich oder sachlich untergliedert organisiert werden. Es können regionale Verantwortungsbereiche gebildet werden.
Kommentar zu § 5:
1. Die Dekanate können nach räumlichen und sachlichen Kriterien für einzelne oder alle ihrer Arbeitsfelder Untergliederungen bilden, zum Beispiel regionale Dekanatskonferenzen oder Regionalbereiche als Unterstruktur für die Wahrnehmung von Routineaufgaben. Auch die Bildung regionaler Verantwortungsbereiche, z. B. für die Aufgabenwahrnehmung der Dekaninnen und Dekane sowie der Stellvertreterinnen, ist möglich.
2. Die Dekanate haben nach den Artikeln 16 und 21 KO auch die Aufgabe, einer Vereinzelung der Kirchengemeinden entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander zu stärken. Dekanate können daher auch Dekanatsbereiche bilden, in denen Kirchengemeinden sich vernetzen und Aufgaben gemeinsam wahrnehmen können.