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DSO - Abschnitt 2. Die Dekanatssynode

Unterabschnitt 2. Zusammensetzung und Amtszeit

§ 16. Weitere Teilnehmende.

1) Die Kirchenleitung, die zuständige Pröpstin oder der zuständige Propst und die Leiterin oder der Leiter des zuständigen Kirchlichen Schulamtes sind zu den Tagungen der Dekanatssynode einzuladen. Sie nehmen an den Tagungen mit beratender Stimme teil.

(2) Der Dekanatssynodalvorstand kann zu einzelnen Tagungen oder Verhandlungsgegenständen auch andere Personen einladen.

Kommentar zu § 16:

1. Absatz 1 legt fest, dass auch die gesamtkirchliche Ebene durch Personen in den Tagungen der Dekanatssynoden vertreten ist und auch so die mittlere Ebene der Dekanate und der gesamtkirchlichen Ebene vernetzt wird. Die in Absatz 1 aufgezählten Personen nehmen mit beratender Stimme teil, d. h. sie haben kein Stimmrecht, können sich aber mit Wortbeiträgen an den Diskussionen der Dekanatssynode beteiligen.

2. Nach Absatz 2 kann der Dekanatssynodalvorstand zu einzelnen Synodaltagungen oder Verhandlungsgegenständen Gäste einladen. Gäste haben weder Stimmrecht noch Rederecht. Ihnen kann aber von der Sitzungsleitung das Wort erteilt werden.

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