Menümobile menu

Dekanatssynodalvorstand

EKHNKartenausschnitt

Die Legislaturperiode der Dekanatssynodalvorstände hat am 1. Januar 2016 begonnen und endet nach einer Amtszeit von sechs Jahren am 31. Dezember 2021.

Der „Rechtliche Leitfaden zur Dekanatssynodalordnung (DSO) und zur Dekanatssynodalwahlordnung (DSWO)“ erläutert und kommentiert zwei wichtige Kirchengesetze für die Arbeit im Dekanat. Die Dekanatssynodalordnung ist eines der grundlegenden Gesetze für die innere Organisation des Dekanats und seiner beiden Organe: Dekanatssynode und Dekanatssynodalvorstand. Die Dekanatssynodalwahlordnung enthält das Wahlrecht für die Wahl der Mitglieder der Dekanatssynode.

Fehlt Ihnen ein bestimmter Service, so wenden Sie sich bitte an Peter W. Bernecker

to top