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10. Tagung der Zwölften Kirchensynode

Liebe Leserinnen und Leser!


pandemiebedingt fand die Herbsttagung der EKHN-Kirchensynode in diesem Jahr erstmals komplett digital statt. Die 140 Delegierten waren per Videokonferenz miteinander verbunden. Via Livestream konnte die Sitzung auch im Internet verfolgt werden. Auf zwei historische Meilensteine vor 50 Jahren schaute die Synode zurück: Die Gleichstellung von Männern und Frauen im Pfarrdienst und die Entscheidung zur Unterstützung des Antirassismus-Programms des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK).

Ein Schwerpunkt war darüber hinaus insbesondere die Weiterarbeit am Zukunftsprozess ekhn2030, zu dem Sie in diesem Newsletter Informationen finden.

Hier sind zu Tagungshäusern und dem Bibelhaus Erlebnismuseum Beschlüsse gefasst worden. Die Arbeitspakete und Prüfaufträge sind zur Diskussion in die Synodenausschüsse und an die Kirchenleitung verwiesen. Weitere Beschlüsse werden in der Frühjahrssynode 2021 erwartet.

Im Namen des Redaktionsteams wünsche ich Ihnen: Bleiben Sie behütet!

Elisabeth Fauth


Rückschau historische Meilensteine der EKHN


An gleich zwei Meilensteine aus den 70er Jahren erinnerte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auf Ihrer Herbsttagung.

50 Jahre Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Pfarrdienst

An einen Meilenstein ihrer Geschichte erinnerte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf Ihrer aktuellen Tagung. Vor 50 Jahren – im Dezember 1970 – verabschiedete die Synode ein Gesetz zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst. Das hieß beispielsweise, dass sich Männer wie Frauen bei familiären Verpflichtungen beurlauben lassen oder eine Stelle in Teilzeit übernehmen konnten. Dies war damals auch ein Meilenstein der Rechtsgeschichte in der Bundesrepublik. Die Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf erinnerte in der Feierstunde an die „mutigen Schritte“, die zu dieser Entscheidung der Synode geführt hätten. Durch die weitreichende Entscheidung habe sich die EKHN als Kirche gezeigt, „die gesellschaftlichen Wandel nicht nur mitvollzieht, sondern aktiv gestaltet, ohne dabei ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren.“

Mehr: www.ekhn.de/gleichstellung

Unterstützung des ÖRK-Antirassismus-Programmes durch die EKHN-Synode vor 50 Jahren

In einer weiteren Feierstunde erinnerte die Synode an den Entschluss, sich am Anti-Rassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) zu beteiligen. Mit dieser Synodenentscheidung war die EKHN im Oktober 1970 die erste evangelische Kirche in Deutschland, die das Antirassismus-Programm unterstützte. In ihrem Gastbeitrag würdigte die Vorsitzende des ÖRK-Zentralausschusses, Agnes Abuom (Kenia), die Entscheidung der EKHN als „wahres Zeichen der ökumenischen Verbundenheit und „Solidarität“ nicht nur mit der weltweiten ökumenischen Bewegung, sondern besonders mit denjenigen, die durch rassistische Politik und Aktionen unterdrückt werden“. Sie erklärte, dass es weiter großer Anstrengungen bedarf, dem weltweiten Rassismus entgegenzutreten.

Mehr: ekhn.link/AntiRassismus


Kirchenvorstandswahl: Gemeindeversammlung kann online oder schriftlich stattfinden


Im Vorfeld der Kirchenvorstandswahl 2021 sollten zwischen November 2020 und 15. Januar 2021 Gemeindeversammlungen zur Vorstellung des vorläufigen Wahlvorschlags durchgeführt werden. Zwar ermöglichen die Corona-Verordnungen in Hessen und Rheinland-Pfalz derzeit noch Gemeindeversammlungen in der Präsenz, jedoch stellt dies pandemiebedingt für viele Kirchengemeinden eine große Hürde dar.

Vor diesem Hintergrund hat die Kirchensynode  mit Wirkung vom 29. November 2020 als weitere Möglichkeit beschlossen, dass Kirchenvorstände anstelle einer Gemeindeversammlung auch ein schriftliches Verfahren durchführen können, in dem Gemeindemitglieder den vorläufigen Wahlvorschlag durch weitere Kandidierende ergänzen können. Bereits seit 1. Oktober 2020 kann die Gemeindeversammlung auch als Videokonferenz oder in hybriden Sitzungsformen durchgeführt werden. Diese Regelung hat die Kirchensynode nun bestätigt.

Quelle: Synodaldrucksache 43/20

Mehr Infos und wichtige Downloads: ekhn.link/6Jn6S


Themenschwerpunkt ekhn 2030


Breiten Raum nahm in der Herbstsynode der Zukunftsprozess ekhn2030 ein. Die vorgestellten Zwischenberichte aus allen Arbeitspaketen wurden grundsätzlich befürwortet. Die Synodal*innen diskutierten die vorgestellten Konzepte und gaben Anregungen für die weitere Arbeit in den Arbeitsgruppen. Alle Anträge gehen als Material für die Weiterarbeit zunächst an die Kirchenleitung und die Steuerungsgruppe ekhn2030. Parallel werden sich jetzt die Synodenausschüsse mit den Konzepten befassen.

Konkrete Richtungsbeschlüsse fasste die Synode lediglich zur Zukunft des Bibelhaus Erlebnismuseums und der Tagungshäuser.

Nachfolgend finden Sie Links zu den Zusammenfassungen der folgenden Arbeitspakete und Prüfaufträge:


Beschlussvorschlag zum Bibelhaus Erlebnismuseum


Bibelhaus Erlebnismuseum erhält noch bis 2024 Zuschüsse der EKHN

Ausgangssituation

Das Bibelhaus Erlebnismuseum der Frankfurter Bibelgesellschaft wird wesentlich durch die EKHN finanziert. Die Kosten zum Erhalt des Museums übersteigen die Zuschüsse deutlich. Seit vielen Jahren diskutiert die EKHN über den Fortbestand des Museums. Verbindliche Zusagen für Zuschüsse von Dritten gibt es bisher nicht. 

Aktuelle Lage

Die EKHN hat verschiedene Modelle für den Fortbestand des Bibelhaus Erlebnismuseums geprüft.

Die Kirchensynode hat 2019 einen Neubau für das Bibelmuseum abgelehnt.

Die Verantwortlichen des Bibelmuseums und des Alten Doms St. Johannis in Mainz sehen keine Möglichkeit für eine räumliche Kooperation oder eine Verlagerung des Museums nach Mainz. Inhaltlich sind Kooperationen denkbar.

Die Verantwortlichen des Religionspädagogischen Instituts der EKHN und EKKW sehen keine Möglichkeit das Bibelmuseum zu einem Teil des Instituts zu machen.

Die Verantwortlichen der Frankfurter Bibelgesellschaft und des Bibelhauses möchten das Erlebnismuseum in Frankfurt erhalten.

Synodenbeschluss

Die EKHN wird den Zuschuss zum Betrieb des Bibelhaus Erlebnismuseums in der bisherigen Höhe von über 600.000 Euro zum 31.12.2024 einstellen. Ab 2025 will die EKHN ihren Zuschuss auf maximal 300.000 Euro begrenzen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein tragfähiges finanzielles und pädagogisches Konzept von Seiten des Trägers. Die Frankfurter Bibelgesellschaft hat damit vier Jahre Zeit, ein eigenes Fundraising und ein neues Betriebskonzept zu entwickeln. Sie sucht nun Unterstützer dafür.

Weitere Informationen auch hier: ekhn.link/Bibelhaus

Quelle: Synodaldrucksache 48-11/20


Beschlussvorschläge zu den Tagungshäusern Höchst und Hohensolms


Umnutzungen für die Jugendburg Hohensolms und das Kloster Höchst geplant

Nach Beschluss der Synode soll die Nutzung der evangelischen Jugendbildungsstätten Höchst und Hohensolms grundlegend geändert werden. Die EKHN kann die Zuschüsse und die notwendige Modernisierung für die beiden Tagungshäuser langfristig nicht mehr gewährleisten. Für die zukünftige Nutzung müsste in die Häuser investiert werden. Außerdem ist umstritten, ob die EKHN eigene Tagungs­häuser für ihre Arbeit benötigt.

Jugendburg Hohensolms

Die EKHN versucht bis Ende 2022 für die Jugendburg Hohensolms Kooperationspartner zu gewinnen. Sollte dies nicht gelingen, strebt die EKHN den Verkauf des Gebäudes an. Der Tagungsbetrieb wird bis auf weiteres fortgeführt.

Kloster Höchst

Die EKHN plant für das Kloster Höchst eine Umnutzung. Das Kloster im Odenwald soll zu einem Zentrum kirchlichen, diakonischen und kirchennahen Engagements, ergänzt um Formen des Wohnens, werden. Das neue Konzept soll Ende 2022 vorliegen. Der Tagungs- und Beherbergungsbetrieb soll bis spätestens 31.12.2023 eingestellt werden.

Weitere Informationen auch hier: ekhn.link/Tagungshaeuser

Quelle: Synodaldrucksache 48-12/20


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