An gleich zwei Meilensteine aus den 70er Jahren erinnerte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auf Ihrer Herbsttagung.
50 Jahre Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Pfarrdienst
An einen Meilenstein ihrer Geschichte erinnerte die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf Ihrer aktuellen Tagung. Vor 50 Jahren – im Dezember 1970 – verabschiedete die Synode ein Gesetz zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Pfarrdienst. Das hieß beispielsweise, dass sich Männer wie Frauen bei familiären Verpflichtungen beurlauben lassen oder eine Stelle in Teilzeit übernehmen konnten. Dies war damals auch ein Meilenstein der Rechtsgeschichte in der Bundesrepublik. Die Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf erinnerte in der Feierstunde an die „mutigen Schritte“, die zu dieser Entscheidung der Synode geführt hätten. Durch die weitreichende Entscheidung habe sich die EKHN als Kirche gezeigt, „die gesellschaftlichen Wandel nicht nur mitvollzieht, sondern aktiv gestaltet, ohne dabei ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren.“
Mehr: www.ekhn.de/gleichstellung
Unterstützung des ÖRK-Antirassismus-Programmes durch die EKHN-Synode vor 50 Jahren
In einer weiteren Feierstunde erinnerte die Synode an den Entschluss, sich am Anti-Rassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) zu beteiligen. Mit dieser Synodenentscheidung war die EKHN im Oktober 1970 die erste evangelische Kirche in Deutschland, die das Antirassismus-Programm unterstützte. In ihrem Gastbeitrag würdigte die Vorsitzende des ÖRK-Zentralausschusses, Agnes Abuom (Kenia), die Entscheidung der EKHN als „wahres Zeichen der ökumenischen Verbundenheit und „Solidarität“ nicht nur mit der weltweiten ökumenischen Bewegung, sondern besonders mit denjenigen, die durch rassistische Politik und Aktionen unterdrückt werden“. Sie erklärte, dass es weiter großer Anstrengungen bedarf, dem weltweiten Rassismus entgegenzutreten.
Mehr: ekhn.link/AntiRassismus