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Neue Vorsitzende

Elfte Arbeitsrechtliche Kommission – Beginn der neuen Amtszeit

© EKHNPortraitfotoSabine Hübner, seit April 2022 Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKHN

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der EKHN hat im April 2022 ihre neue Amtszeit begonnen. Für das erste Jahr der vierjährigen Amtsperiode wurde Sabine Hübner vom Verband kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (VKM) zur Vorsitzenden und Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

In der AK stellen turnusgemäß wieder die Arbeitnehmer-vertreter*innen die Vorsitzende. Der Vorsitz des kirchlichen Arbeitsrechtsgremiums wechselt jährlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Anstehende Themen

Für das laufende Jahr stehen Entgeltverhandlungen und das Thema Personalgewinnung und Personalbindung im Fokus der Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission. Darüber hinaus läuft in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Diskussion über eine Änderung der Loyalitätspflichten der Angestellten nach KDO.

Rückblick

Neuerungen in der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) und teilweise harte und konstruktive Verhandlungen prägten die zurückliegende Amtsperiode. So konnte unter anderem die Arbeitsrechtsregelung zum Mobilen Arbeiten, die als Vorreiter für andere Arbeitgeber gelten kann, verhandelt werden. Auch die Ausweitung des Familienbudgets um die Komponenten Mobilität und Gesundheit wie auch die Einführung einer Entgeltumwandlung für die Anschaffung eines Jobrads nahmen die aktuellen Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeitenden wie der Arbeitgeber auf. Bereits in der vergangenen Amtsperiode wurde das in jeder Tarifrunde kontrovers diskutierte Thema, die von den Arbeitgeber*innen geforderte Eigenbeteiligung an den Beiträgen zur kirchlichen Zusatzversorgung (EZVK) zu Gunsten der Mitarbeitenden dahingehend verhandelt, dass eine Eigenbeteiligung nicht eintritt.

Krankengeldzuschuss verlängert 

Den Arbeitnehmervertretern*innen lag der Krankengeldzuschuss besonders am Herzen. Alle Mitarbeitenden, die mehr als drei Jahre im Dienst der EKHN stehen, erhalten ab dem 1. April 2022 statt wie bislang lediglich sechs Wochen nun bis zu 39 Wochen lang vom Arbeitgeber einen Krankengeldzuschuss in Höhe von rund 40 Prozent ihrer Vergütung zusätzlich zum Krankengeld (60 Prozent) ihrer Krankenkasse.

Um die Mitarbeitenden über Beschlüsse auf dem Laufenden zu halten, aber auch allgemein über das Wirken der AK und die Abgrenzung zu anderen Gremien zu informieren, gibt es nun ein Infoschreiben. Alle neuen Mitarbeitenden sollen dieses, soweit möglich, mit dem Dienstvertrag erhalten, allen Bestandsmitarbeitenden soll es über die eigene Einrichtung zugehen.

 

 

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